KHVVG: Zentrale Kritikpunkte bleiben bestehen
(Wiesbaden) - Der Bundesrat hat heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durchgewunken. Vor dem Hintergrund, dass zentrale Kritikpunkte auch im parlamentarischen Verfahren nur unzureichend aufgegriffen wurden, fordert der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) eine enge Evaluation und zeitnahe Nachbesserungen.
„Auch wenn das Gesetz jetzt beschlossen ist, darf es nicht starr bleiben. Die Auswirkungen der Reform müssen genau beobachtet und bei Bedarf schnell nachjustiert werden. Nur so kann das Krankenhauswesen langfristig stabilisiert werden,“ sagt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.
Der BDI kritisiert weiterhin die geplante Vorhaltekostenvergütung, die auf Fallzahlen basiert. „Eine echte Krankenhausfinanzierung muss unabhängig von Fallzahlen sein, um Fehlanreize zu vermeiden und den Kliniken wirtschaftliche Stabilität zu geben,“ betont Neumann-Grutzeck.
Scharfe Kritik äußert der BDI auch an der flächendeckenden Öffnung von Krankenhäusern für vertragsärztliche Leistungen. „Diese Maßnahme führt zu ineffizienten Doppelstrukturen und schwächt die Praxen. Das darf nicht zum Modell der Zukunft werden,“ warnt Neumann-Grutzeck.
Der BDI appelliert an die politisch Verantwortlichen, die Reform langfristig kritisch zu begleiten und sicherzustellen, dass sie den dringend notwendigen Strukturwandel im Krankenhauswesen tatsächlich unterstützt.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), Bastian Schroeder, Geschäftsführer(in), Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Telefon: 0611 18133-0, Fax: 0611 18133-50