Kfz-Gewerbe Bayern: Hinweis zur Berichterstattung "Reifenwechsel" / Tausch von Winter- auf Sommerreifen laut Innenministerium gestattet
(München) - Der zu dieser Jahreszeit übliche Wechsel von Winter- auf Sommerreifen ist vor dem Hintergrund der bayerischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus in den vergangenen Tagen wiederholt Gegenstand der Berichterstattung in den Medien gewesen. Dazu stellt der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V. fest:
Reifenwechseln in einem Kfz-Betrieb ist auch weiterhin möglich.
Fahrzeughalter brauchen in Bayern gemäß Verordnung einen triftigen Grund, um das Haus zu verlassen.
Gemäß bayerischem Staatsministerium für Inneres ist der Wechsel von Reifen sowohl aus sicherheitsrelevanten Gründen (abgefahrene Reifen) als auch der saisonale Wechsel von Winter- auf Sommerreifen ein solcher triftiger Grund.
Unnötige Schönheitsreparaturen sollen weiterhin zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Die Kfz-Werkstätten und Kfz-Innungsbetriebe mit Werkstatt des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes dürfen als systemrelevante Betriebe öffnen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt insbesondere auch während der Auftragsannahme oder Abholung von Fahrzeugen.
Terminvereinbarungen sind daher im Interesse der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter dringend empfohlen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V.
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