kfd, KDFB und SkF: Deutlich mehr Schutz für Frauen vor Gewalt erforderlich
(Dortmund/Düsseldorf/ Köln) - Beratung und Schutz von Frauen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt muss von Gesellschaft und Politik ernster genommen und das Hilfesystem abgesichert werden. Die Istanbul-Konvention, die seit dem 01.02.2018 in Deutschland in Kraft ist, ist daher offensiv durch konkrete Maßnahmen umzusetzen. Das fordern der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
"Frauen haben ein Recht auf Unterstützung bei erlittenem Unrecht und Verletzung ihrer Menschenwürde. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, die Positionierung des Runden Tischs von Bund-Ländern-Kommunen aufzugreifen und endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bundesgesetzliche Finanzierung des Hilfesystems regelt", fordert Hildegard Eckert, SkF Bundesvorsitzende. Frauen müssten uneingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen haben, der ihnen unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunft, Wohnort und Aufenthaltsstatus gewährt werden muss. "Auch darf den Betroffenen nicht länger eine finanzielle Eigenbeteiligung wie beim Aufenthalt im Frauenhaus zugemutet werden", so Eckert.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention als Frauenrechtskonvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im politischen System stärker verankert und optimiert werden muss. Bisher getroffene Maßnahmen zum Gewaltschutz sind zudem darauf zu überprüfen, ob sie leicht für betroffene Frauen zugänglich sind. "Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung dazu zügig ein Gesamtkonzept vorlegt und eine Koordinierungsstelle einrichtet", betont Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende, "denn die Bereiche Prävention, Recht, Forschung, Schutz und Unterstützung müssen zusammengedacht und als politische Maßnahmen aufeinander abgestimmt entwickelt werden."
Besonderes schutzbedürftig sind vielfach Frauen mit Migrationshintergrund. "Zugewanderten Frauen darf nicht länger zugemutet werden, in Gewaltbeziehungen bleiben zu müssen, weil das Asyl- und Aufenthaltsrecht sie nicht ausreichend schützt", macht Sabine Slawik, KDFB-Vizepräsidentin, deutlich. "Wir fordern einen eigenständigen Schutz der Frauen bei geschlechtsspezifischer Gewalt und den Abbau rechtlicher Hürden. So muss die Bundesregierung die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention zurücknehmen."
Die Istanbul-Konvention müsse ohne Einschränkung für alle Frauen gelten, die in Deutschland leben, ist die einhellige Forderung der Katholischen Frauenverbände.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
Pressestelle
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund
Telefon: (0231) 5570260, Fax: (0231) 55702660
Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB)
Ute Hücker, Pressereferentin
Tel (0221) 860 92 24, ute.huecker@frauenbund.de
Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
Julia Kaballo, Pressesprecherin
Tel (0211) 44992-25, julia.kaballo@kfd.de