Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP)

KEP-Branche: Verkürzung der Steuerbegünstigung von Erdgas ist inakzeptabel / Bundeskabinett berät über Energiesteuergesetz

(Bonn) - Die Verbände der Kurier-, Express- und Postdienste (KEP-Dienste) fordern die Bundesregierung auf, an der festgeschriebenen Förderungsdauer bis 2020 festzuhalten und so Planungssicherheit für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Fuhrparkgestaltung zu schaffen. "BvDP"

Eine Verkürzung der Steuerbegünstigung für den emissionsarmen Kraftstoff Erdgas wäre ein völlig falsches politisches Signal und würde einen herben Rückschlag für den verkehrsbezogenen Klimaschutz in Deutschland bedeuten. Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Energiesteuergesetzes sieht vor, das Ende der Steuerbegünstigung für Erdgas als Fahrzeugantrieb von 2020 auf 2015 vorzuziehen. Hierdurch wäre ab 2016 steuerbedingt eine drastische Preissteigerung für den Kraftstoff Erdgas zu erwarten. Der ökologisch sinnvolle und derzeit aufgrund der geringeren Besteuerung auch ökonomisch zweckmäßige Einsatz von Erdgas als Kraftstoff wäre dann nicht mehr wirtschaftlich.

Die Verbände der Kurier-, Express- und Postdienste (KEP-Dienste) fordern die Bundesregierung deshalb auf, an der festgeschriebenen Förderungsdauer bis 2020 festzuhalten und so Planungssicherheit für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Fuhrparkgestaltung zu schaffen.

Die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes würde auch zu einem herben Vertrauensverlust in der Wirtschaft führen. Millioneninvestitionen der Fahrzeug- und Tankstellenbetreiber sowie Fahrzeughersteller würden ins Leere laufen oder überhaupt nicht getätigt werden.

Eine Förderungsverkürzung mitten in der Markteinführung wäre aber auch ein verheerendes politisches Signal. Dies gilt umso mehr, als sich eine Vielzahl von KEP-Unternehmen an dem vom Bundesumweltministerium initiierten Projekt „Für die letzte Meile auf die sichere Seite – anspruchsvolle Umweltstandards im innerstädtischen und regionalen Verteilerverkehr“ beteiligt haben. Ziel des Projekts ist es, durch den Einsatz von Erdgasfahrzeugen einen ökologischen innerstädtischen Wirtschaftsverkehr zu fördern und damit auch die Feinstaubbelastung in den Kommunen zu mindern.

Bereits in den ersten Monaten dieses Jahres wurde der zulässige Tagesgrenzwert für Feinstaub in vielen deutschen Städten deutlich und mehrfach überschritten. Mit Grenzwertüberschreitungen von bis zu 31 Tagen sind einige deutsche Städte bereits im März fast an die Grenze der zulässigen Jahresüberschreitungen von insgesamt 35 Tagen angelangt. Dies zeigt aktuell den dringlichen Handlungsbedarf der Kommunen bei der Reduzierung von Feinstaubbelastungen, wozu auch der vermehrte Einsatz erdgasbetriebener Fahrzeuge einen bedeutenden Beitrag leisten kann. Den Bemühungen der KEP-Branche, Abgasemissionen durch den Einsatz von Erdgasfahrzeugen zu reduzieren, würde durch die Neuregelung der Besteuerung die Grundlage entzogen.

Zum Hintergrund: Erdgas ist derzeit mittelfristig die erfolgversprechendste Alternative zum Dieselkraftstoff. Gegenüber Diesel bietet Erdgas eine Reihe von Vorteilen. Die Abgase von erdgasbetriebenen Fahrzeugen sind nahezu frei von Schwefeldioxid, Feinstaub und Schwermetallen. Sie weisen darüber hinaus eine deutlich geringere Konzentration von Kohlendioxid auf als alle anderen fossilen Treibstoffe.

Gemeinsame Pressemitteilung von:
- Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK)
- Bundesverband Deutscher Postdienstleister (BvDP)
- Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP)
- Bundesverband der Transportunternehmen (BVT)

Kontakte:
BIEK, Hans-Peter Teufers, Tel. 030 / 20 61 78-6, anspeter.teufers@biek.de
BIEK, Dr. Ralf Wojtek, Tel. 040 / 35 52 80-16, ralf.wojtek@biek.de
BvDP, Eugen Pink, Tel. 0228/ 914 36 30, e.pink@bvdp.de
BdKEP, Rudolf Pfeiffer, Tel. 040 / 4 30 33 74, info@bdkep.de
BVT, Dagmar Wäscher, Tel. 0231/ 23 66 91, info@bvtev.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP) Tobias Karsten, Presseabteilung Adenauerallee 87, 53113 Bonn Telefon: (0228) 914360, Telefax: (0228) 9143660

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