Kempen: Rahmenbedingungen für Studiengebühren stimmen noch nicht / DHV will schnell bessere Studienbedingungen und warnt vor Sozialauslese
(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Bund und Länder dazu aufgerufen, unverzüglich die notwendigen Rahmenbedingungen über Höhe und Verwendung von Studiengebühren zu beschließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist klar, dass die Bundesländern Studiengebühren erheben dürfen, sagte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. Für damit zusammenhängende Maßnahmen darf sich die Politik aber nicht ungebührlich viel Zeit lassen. Die Hochschulen brauchen dieses Geld noch in diesem Jahr. Dringend erforderlich sei in erster Linie eine Regelung, die sicherstelle, dass die mit Studiengebühren erzielten Einnahmen auch tatsächlich den Universitäten verbleiben. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Mittel zu einer Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt würden.
Der DHV hat im September 2004 vorgeschlagen, wie die Mittel zu verwenden sind und wie verhindert werden kann, dass Studiengebühren zur Deckung von Haushaltslöchern zweckentfremdet werden. Die Beteuerung der Politik, sich nicht bei den Studiengebühren zu bedienen, genügt keineswegs, erklärte Kempen. Vielmehr müssten sich die Bundesländer nach Auffassung des DHV durch Staatsvertrag verpflichten, die staatlichen Finanzzuweisungen in ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten und das Gebührenaufkommen daraufzusatteln. Als ein weiteres Sicherungsinstrument sei in den Landesgesetzen festzulegen, dass mit den Hochschulen abgeschlossene Zielvereinbarungen nur durch förmliches Gesetz geändert werden können. Es muss Schluss sein mit Zielvereinbarungen, die nicht einmal eine Haltbarkeit von drei Monaten haben, weil die Landesregierung die nächste Sparrunde zu Lasten der Hochschulen einläutet, so der DHV-Präsident. Auch müsse jede Hochschule selbst entscheiden dürfen, ob, nach welchem Modell und in welcher Höhe sie Studiengebühren erheben wolle. Denkbar sei allerdings ein vom Landesgesetzgeber vorgegebener Rahmen mit Ober- und Untergrenzen.
Ebenso wichtig sei die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren. Kempen: Der Staat muss Vorsorge treffen, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Studium ausgeschlossen wird. Schon bei der Zulassung zum Studium muss sichergestellt sein, dass die finanzielle Situation des Studienbewerbers keine Rolle spielt. Deutschland hat als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort ein vitales Interesse daran, dass alle jungen Menschen einen freien Zugang zu einer Ausbildung erhalten, die ihrer Begabung entspricht. Die Erhebung von Studiengebühren erfordere deshalb ein umfassendes Stipendien- und Darlehenssystem. Der DHV begrüße daher, dass Spitzenverbände der Wirtschaft ihre Verantwortung für das Gemeinwohl ernst nähmen und die Einrichtung eines aus Industriemitteln gespeisten Stipendienfonds angekündigt hätten. Die Ermöglichung zinsgünstiger Darlehen für Studierwillige, so Kempen abschließend, sei richtig und notwendig, müsse aber durch ein breites Stipendienprogramm flankiert werden. Letztlich sei zu überlegen, die Bafög-Empfänger ganz oder teilweise von Studiengebühren zu befreien.
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