Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Keine zusätzliche Bürokratie bei Bahnreform

(Berlin) - „Wettbewerb belebt das Geschäft. Das gilt auch für den Schienenverkehr und mit mehr Wettbewerb kommt auch mehr Verkehr auf die Schiene. Der Vermittlungsausschuss muss deshalb jetzt die Weichen für einen diskriminierungsfreien Schienennetzzugang stellen und eine wirkungsvolle Regulierung einrichten.“ Das sagte Prof. Dr. Bernd Gottschalk, BDI-Vizepräsident und Vorsitzender des BDI-Verkehrsausschusses, anlässlich der laufenden Beratungen zur 3. Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zwischen Bundestag und Bundesrat.

„Der diskriminierungsfreie Netzzugang muss durch einen erfahrenen Regulator überwacht werden“, forderte Gottschalk. Hierfür komme die bereits vorhandene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Betracht. Sie verfüge über das nötige Know-how, eine breite Erfahrung auf den Infrastrukturmärkten und auch das notwendige internationale Ansehen. „Die Einrichtung einer neuen Behörde, widerspricht dem erklärten Ziel der Politik, die sich zum Bürokratieabbau verpflichtet hat. Warum einen neuen Apparat aufbauen, wenn bestehende Strukturen genutzt werden können “, so Gottschalk.

Die neue Regulierungsbehörde brauche wirkungsvolle Instrumente, um den Wettbewerb in Schwung zu bringen. Wie auch in den anderen netzbasierten Märkten gehörten dazu neben der ex-post-Aufsicht die ex-ante-Genehmigung, die sich an einem transparenten Kalkulationsleitfaden orientiere. Dabei geht es um Trassenpreisstruktur und -höhe, Stationspreise, Energiekosten sowie die Abgabe und Stilllegung von Streckenabschnitten. Die Regulierungsbehörde sollte auch die Fahrplanerstellung operativ begleiten. Wichtig ist zudem, den neuen "Netzbeirat" unmittelbar an die Regulierungsinstanz anzubinden. Seine Einschätzung über Infrastrukturinvestitionen, Netzentwicklung und Kundenfahrplan sind am besten bei der neuen Regulierungsinstanz aufgehoben.

„Die Monopolkommission sollte wie in den Bereichen Telekommunikation, Post und zukünftig Energie die Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor begutachten. Sollte die neue Regulierung nicht zu mehr Wettbewerb führen, sind weitere Reformen erforderlich. Dazu gehört die Schaffung einer eigentumsrechtlich eigenständigen Schieneninfrastruktur“, forderte der BDI-Vizepräsident. „Um die Auslastung des äußerst kostenintensiven Netzes zu steigern und den Steuerzahler zu entlasten, müssen die Trassen aktiv vermarktet werden. Je unabhängiger und neutraler die Infrastruktur ist, desto weniger Regulierung und Bürokratie ist nötig“, so Gottschalk.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20280, Telefax: 030/20282566

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