Keine weiteren Abstriche beim Zuwanderungsgesetz
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die Bundesregierung und die Opposition auf, bei den Diskussionen um ein Zuwanderungsgesetz Mindeststandards zu beachten. Bereits jetzt bringe das neue Gesetz wenig Verbesserungen für die Betroffnen. So sei es notwendig, endlich die nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund anzuerkennen und eine rechtliche Regelung für Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung zu schaffen. Wenn das Verfahren im Vermittlungsausschuss zu weiteren Abstrichen führe, sollte auf das Gesetz besser ganz verzichtet werden.
"Deutschland muss endlich aus seiner selbst verursachten Isolation im Flüchtlingsrecht heraus finden. Die notwendigen Regelungen dürfen nicht am politischen Farbenspiel scheitern, sondern müssen Sacherwägungen folgen," so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, in Berlin.
Insbesondere müsse die nichtstaatliche Verfolgung in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention als Verfolgungsgrund unabhängig davon gesetzlich anerkannt werden, ob im Ursprungsland des Flüchtlings effektive staatliche Schutzstrukturen bestehen. "Verfolgung auf Grund des Geschlechts muss als eigenständiger Verfolgungsgrund gesetzlich anerkannt werden," so Kilger weiter. Dies würde auch der ständigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen. Nach Schätzungen von Amnesty International würden weltweit ca. 135 Millionen Frauen und Mädchen genitalverstümmelt.
Unzumutbar sei es ferner, dass Personen, die nicht abgeschoben werden können, jahrelang auf eine Duldung oder Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung warten müssen. Personen, deren Abschiebung langfristig unmöglich ist, sei eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Hinsichtlich der Aufenthaltsbedingungen fordert der DAV eine Begrenzung der Abschiebehaft. Es müsse gesetzlich garantiert werden, dass diese höchstens vier Wochen dauern darf, wenn nicht feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden könne. Zudem sei auch eine großzügige Altfallregelung zu treffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
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