Keine Wartezeit beim BAföG für studienberechtigte Asylsuchende
(Berlin) - Studentenwerke für raschen und unbürokratischen Zugang von studienberechtigten Asylsuchenden ins deutsche Hochschulsystem
- Forderungen: Entscheidungsverfahren zum Aufenthaltsstatus beschleunigen, Sprachkurse fördern, keine Wartezeit beim BAföG
Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten 58 Studentenwerke sprechen sich dafür aus, dass studierwilligen und studierfähigen Asylsuchenden nach ihrer Flucht nach Deutschland rasch und unbürokratisch der Einstieg in ein Studium ermöglicht wird.
Wer von einer deutschen Hochschule zum Studium zugelassen werde, müsse beim BAföG wie deutsche Studierende behandelt werden und ohne Wartezeit die Förderung beantragen können, fordert das Deutsche Studentenwerk. Vorerst gilt, dass Studierwillige mit geklärtem Aufenthaltsstatus ab kommendem Jahr erst nach 15 Monaten BAföG erhalten können.
Vor dem morgigen Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern fordert das Deutsche Studentenwerk:
- Studienberechtigten Asylsuchenden, die zum Beispiel in ihren Herkunftsländern bereits ein Studium begonnen haben, rasch den Zugang ins deutsche Hochschulsystem ermöglichen
- Sprachkurse fördern, die für die Hochschulzulassung in Deutschland erforderlich sind
- Entscheidungsverfahren zum Aufenthaltsstatus beschleunigen
- Studienberechtigten Asylsuchenden nach der Hochschulzulassung den Zugang zum BAföG ohne Wartezeit ermöglichen, analog zu deutschen Studierenden
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Studentenwerk e.V.
Stefan Grob, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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