Keine Vorfahrt für Lohndumping! / Neun DGB-Bezirke fordern Bundesrat auf, Tariftreue-Initiative zuzustimmen
(Hannover) - Gemeinsam mit acht weiteren DGB-Bezirken fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund in Niedersachsen die Landesregierung auf, in der Sitzung des Bundesrates am 23. Mai einem Entschließungsantrag des Bundeslandes Rheinland-Pfalz zu Tariftreueregelungen zuzustimmen. Mit dem Antrag, der auch von Bremen und Berlin unterstützt wird, soll die bundesweite Absicherung europarechtskonformer Tariftreueregelungen bei öffentlichen Aufträgen erreicht werden.
Dazu sagte DGB-Landeschef Hartmut Tölle heute (15. Mai 2008) in Hannover: Es ist nicht nachvollziehbar, warum Niedersachsen die Tariftreue-Initiative bereits in den zuständigen Ausschüssen abgelehnt hat. Lohndumping muss ein Kriterium sein, das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließt. Der niedersächsische DGB fordert darüber hinaus, das niedersächsische Landesvergabegesetz dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) anzupassen.
Durch das so genannte Rüffert-Urteil des EuGH zum niedersächsischen Vergabegesetz sind die bestehenden oder kurz vor ihrer Verabschiedung stehenden Tariftreueregelungen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern zum Teil gefährdet. Nach dem Urteil dürfen Unternehmen zwar verpflichtet werden, einen nationalen Mindestlohn oder einen Branchentarif zu zahlen. Ausländische Unternehmen dürfen aber nicht verpflichtet werden, sich an ortsübliche Tarife zu halten.
Die DGB-Bezirksvorsitzenden Dieter Scholz (Berlin), Dietmar Muscheid (Rheinland-Pfalz und Saarland), Hartmut Tölle (Bremen und Niedersachsen), Fritz Schösser (Bayern), Peter Deutschland (Hamburg und Schleswig-Holstein) und Stefan Körzell (Hessen) verweisen darauf, dass das EuGH-Urteil einen bundesländerübergreifenden Regelungsbedarf herbeigeführt habe. Darüber hinaus müsse verhindert werden, dass die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Auftragsvergabe dazu beitrage, dass Löhne unterhalb des Existenzminimums gezahlt werden. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland und die Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen sei deshalb unausweichlich.
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