Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Keine Verwendung der BA-Überschüsse zur Finanzierung der Krankenversicherung

(Berlin) - Zu den Überlegungen, künftige Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen zu nutzen, erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Hanns-Eberhard Schleyer:

"Die BA ist nicht der Ausfallbürge für unzureichende Reformanstrengungen in den anderen Zweigen der sozialen Sicherungssysteme. Weder dürfen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zur Quersubventionierung der gesetzlichen Krankenversicherung noch zur Refinanzierung des Bundeshaushaltes eingesetzt werden – wie dies über den Aussteuerungsbetrag geschieht. Das Handwerk hat stets gefordert, dass Überschüsse der BA unmittelbar an Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form von Beitragssenkungen zurückfließen müssen. Die sich fortsetzende Erholung am Arbeitsmarkt und der von den Wirtschaftsinstituten prognostizierte weitere Wirtschaftsaufschwung eröffnet Spielräume für eine weitere Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Das Handwerk fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung kurzfristig zu senken. Dies wäre die beste Maßnahme, um die momentane Dynamik des Beschäftigungs- und Wirtschaftsaufschwungs langfristig zu verstetigen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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