Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Keine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld / djb begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 18. November 2003 entschieden, dass die derzeitige Belastung der Arbeitgeber durch die Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Einstellungshindernis für Frauen im „gebärfähigen Alter“ darstellt. Der Gesetzgeber ist deshalb gehalten, die finanzielle Belastung der Arbeitgeber bis Ende 2005 so auszugestalten, dass eine faktische Diskriminierung von Frauen vermieden wird. Dies könnte durch ein auf alle Betriebe ausgedehntes Ausgleichs- und Umlageverfahren geschehen, wobei jedes Unternehmen pro Kopf der Belegschaft einen Umlagebetrag zahlt und dafür die Mutterschaftskosten erstattet bekommt. Dieses Verfahren gilt derzeit nur für kleine Betriebe mit maximal 30 Beschäftigten, es hat sich bewährt.

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit erfreulicher Deutlichkeit auf den Schutzauftrag des Grundgesetzes hingewiesen, der den Gesetzgeber verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern", sagte Margret Diwell, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Der djb hat stets darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Regelung bei seit 1965 gleich gebliebenen Leistungen der Krankenkasse, aber ständig gestiegenen Entgelten der Beschäftigten die Arbeitgeber in einer Weise belastet, die Anreiz bietet, bei der Einstellung junge Männer zu bevorzugen, um das Kostenrisiko durch die Zuschusspflicht gering zu halten. "Dass aus diesem Grund tatsächlich Einstellungshindernisse für junge Frauen bestehen, musste erst das Bundesverfassungsgericht der Politik klarmachen", sagte die Präsidentin des djb.

Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt auch den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts, die notwendige Änderung der Zuschusspflicht durch eine Ausweitung des Umlage- und Ausgleichsverfahren auf alle Unternehmen vorzunehmen. Umlagezahlungen pro Kopf der Beschäftigten, die nicht vom Frauenanteil in einem Unternehmen und auch nicht von der Entgelthöhe der beschäftigten Frauen abhängen, sind am besten geeignet, drohende Beschäftigungshemmnisse junger Frauen abzubauen. Sie tragen auch dem Umstand Rechnung, dass an Schwangerschaft und Mutterschaft nicht die Frauen allein beteiligt sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund (Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen) e.V. (djb) Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: 030/4432700, Telefax: 030/44327022

NEWS TEILEN: