Pressemitteilung | k.A.

Keine Umsatzwende in Sicht / Auch Juli-Zahlen 2002 nicht über den Ergebnissen des Vorjahres

(Frankfurt/Main) - Auf der Pressekonferenz des Handelsverband BAG am 6. August verwies der Präsident Dr. Walter Deuss erneut auf die schlechten Umsatzzahlen des deutschen Einzelhandels. Auch die Juli-Ergebnisse lägen zumindest in tagegleicher Sicht nicht über den Ergebnissen des Vorjahres, nachdem das erste Halbjahr für den Einzelhandel im engeren Sinne (ohne Apotheken, Kfz- Handel und Tankstellen) mit einem Minus von 4,1 Prozent abgeschlossen wurde. Dieser Umsatzrückgang sei in der zweiten Jahreshälfte nicht mehr auszugleichen, „so dass der Einzelhandel das gesamte Jahr 2002 mit einem Umsatzminus abschließen werde“, so Deuss. Eine Aussage über das konkrete Umsatzergebnis des gesamten Jahres 2002 bewertete Deuss jedoch als „Kaffeesatzleserei“.

Deuss machte vor allem die schwache Konjunktur, die hohe und resistente Arbeitslosigkeit sowie den psychologischen und materiellen Einfluss der negativen Entwicklungen an den Börsen für die Kaufzurückhaltung verantwortlich. Hinzu komme die Diskussion um die unvermeidlichen Einschnitte in das Netz der sozialen Sicherheit. Als Konsumbremse erwies sich darüber hinaus die übertriebene "Euro"-Debatte um Preistreibereien des Einzelhandels im Zusammenhang mit dem Währungsumtausch. Daß die Aufregung weitgehend unnötig war, beweise die Tatsache, dass sich die Steigerung der Lebenshaltungskosten bereits im Juli auf 1,0 Prozent zurückentwickelt habe.

Für die weitere Entwicklung des Wirtschaftswachstums erwartet Deuss im laufenden Jahr einen Korridor von 0,5 bis maximal 1,0 Prozent; für das kommende Jahr hält er eine reale Wachstumsrate von 2,0 Prozent für möglich. Voraussetzung für die genannten Prognosen sei allerdings eine reale Steigerung der Konsumausgaben von 0,5 Prozent in diesem und gut 1,0 Prozent im kommenden Jahr.

In den bereits erfolgten Tarifabschlüssen im Einzelhandel sieht Deuss eine große Belastung insbesondere für viele kleinere Betriebe. Er fürchtet, dass im Existenzkampf dieser Betriebe viele Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren werden. In diesem Zusammenhang stelle sich, so Deuss, erneut die Frage nach der Tragfähigkeit der gegenwärtigen Flächentarifverträge. Er forderte ausreichende Öffnungsklauseln, um notleidende Unternehmen in die Lage zu versetzen, noch vorhandene Überlebenschancen zu nutzen.

Zum geplanten Dosenpflichtpfand wiederholte Deuss den Vorschlag des Handelsverband BAG, „statt aller Bepfandungen bei den Getränkeabfüllern eine Lenkungsabgabe auf alle ökologisch bedenklichen Behältnisse zu erheben“. Dabei gab er seiner Erwartung Ausdruck, dass die Politik nach der Bundestagswahl das drohende Pflichtpfand durch ein vertretbares System ersetze, das den Einzelhandel nicht unzumutbar belastet.

Angesichts der aktuellen Diskussion um eine Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der kommenden Legislaturperiode bekräftigte er die Forderung des Handelsverband BAG, den § 7 UWG ersatzlos zu streichen. Deuss: „§ 7 UWG hat nach dem Entfall des Rabattgesetzes seine Existenzberechtigung verloren“. Wolle man an den Schlussverkauf als gemeinsame Aktionen des Einzelhandels festhalten, so sei dies durch vorgeschaltete Karenztage, an denen nicht rabattiert werden darf, erreichbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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