Keine Studiengebühren in Baden-Württemberg
(Berlin/Karlsruhe) - Das Deutsche Studentenwerk (DSW) und die Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in Baden-Württemberg kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme die von der baden-württembergischen Landesregierung geplanten Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten (1.500 Euro Semester) und für Zweitstudierende (650 Euro im Semester).
In der gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf listen der Verband und die acht baden-württembergischen Studierendenwerke eine Reihe von Kritikpunkten auf:
- Studiengebühren für die Gruppe der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten laufen der Internationalisierungsstrategie von Bund und Ländern zuwider, weil sie eine neue Hürde beim Hochschulzugang darstellen
- Die geplanten 3.000 Euro im Jahr werden die Studienfinanzierung für ausländische Studierende noch verschärfen, zumal sie rund 115 Euro im Monat weniger zur Verfügung haben als deutsche Studierende. Daher droht wie in Schweden ein Rückgang der ausländischen Studierenden, sollten die Gebühren eingeführt werden
- Von den 1.500 Euro Studiengebühren pro Semester dienen 1.200 zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung, nur 300 Euro sollen die baden-württembergischen Hochschulen für Lehre und Betreuung der ausländischen Studierenden erhalten. Es geht also nicht um bessere Studienbedingungen. Zudem müssten die Hochschulen die Verwaltungskosten der Gebührenerhebung zusätzlich allein tragen
- Die soziale Abfederung der Gebühren ist unzureichend - für Zweitstudierende sind noch nicht einmal Befreiungstatbestände geplant.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde resümiert: "Studiengebühren sind der falsche Weg zu einer auskömmlichen Hochschulfinanzierung. Das ist die Verantwortung des Staates, nicht der Studierenden - ob sie nun aus Deutschland kommen, einem EU-Land von außerhalb der EU, oder ob sie ein Zweitstudium aufnehmen wollen."
Michael Postert, Geschäftsführer des Studierendenwerks Karlsruhe und Sprecher der baden-württembergischen Studierendenwerke, erklärt: "Die Betreuung ausländischer Studierender gehört qua Gesetz auch zu den Aufgaben der Studierendenwerke. Anstatt über Gebühren, die eine Gruppe ausländischer Studierender belasten, sollte diese vom Land festgelegte Aufgabe mit zusätzlichen Mitteln für die Studierendenwerke finanziert werden."
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