Pressemitteilung |

Keine Stammzellforschung an Embryonen

(Berlin) - Die Mitglieder des Deutschen Bundestages äußern sich am 31. Mai 2001 auf der 173. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages in einer Debatte zu „Recht und Ethik der modernen Medizin und Biotechnologie“. Brigitte Pathe, Sprecherin der Frauen im Sozialverband Deutschland nimmt zur aktuellen Diskussion Stellung.

Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der modernen Stammzellforschung (embryonalen und gewebespezifischen/erwachsene)und deren Bedeutung für zukünftige medizinische Behandlungen von kranken und behinderten Menschen und den zu erwartenden ökonomischen Nutzen für die Wirtschaft haben zu einer neuerlichen Debatte um die gesellschaftliche Bewertung von Forschung am Menschen und die Qualifizierung von wertem und unwertem Leben geführt. Die Heilsversprechen der Befürworter prognostizieren die Vermeidung von Krankheiten und Behinderungen einerseits und ökonomische Effekte von großem Ausmaß für die Wirtschaft andererseits, deren Einlösung nur vage in eine noch ferne Zukunft gelegt werden.

Der Sozialverband Deutschland begrüßt Fortschritte im medizinisch-technischen Bereich, die dem Wunsch des Menschen nach körperlicher und seelischer Unversehrtheit entsprechen. Für kranke und behinderte Menschen sind die Chancen in vollem Umfange zu nutzen, die die neuen Technologien schon jetzt bieten. Das Leben mit Krankheit und Behinderung ist zu respektieren und die Gesellschaft ist aufgefordert, die Lebensumstände nach der Verschiedenheit der Menschen zu gestalten.

Die Frauen im SoVD lehnen die Stammzellgewinnung aus Embryonen ab. Das Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle und unterliegt damit dem vollen Schutz der Menschenwürde. Die Gebärfähigkeit von Frauen darf nicht zur Rohstoffgewinnung industriell und wirtschaftlich genutzt werden. Eine Selektion von Embryonen im Zuge der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird abgelehnt. Brigitte Pathe, Sprecherin der Frauen im SoVD: „Es gibt kein abgestuftes Lebensrecht. Genetische Veränderungen, die Krankheit oder Behinderung zur Folge haben könnten, dürfen kein Grund für eine Selektion sein. Dieses Tabu darf nicht gebrochen werden.“

Die nach § 218 zugelassene Spätabtreibung (bis kurz vor der Geburt) bei angenommener schwerer Schädigung des Föten führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen und bedarf dringend einer Neuregelung.

Pathe: „Einem Trend, den perfekten Menschen nach Maß zu formen, muss Einhalt geboten werden. Nach meiner Auffassung widerspricht die Selektion von Menschen aufgrund einer Behinderung dem Benachteiligungsverbot nach Artikel 3 Abs. 3 S. 2 GG – Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Ich empfehle, dass auch Betroffene und deren Repräsentanten in den nationalen Ethikrat berufen werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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