Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Keine sozialfinanzierte Grundsicherung

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wendet sich entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen der Rentenreform eine Grundrente für Rentner und Erwerbsunfähige über die Sozialhilfe zu finanzieren. "Eine Dauerleistung der Sozialhilfe als Rentenersatz und unter Aufgabe sozialhilferechtlicher Grundsätze führt zu unkalkulierbaren finanziellen Belastungen der Kommunen und höhlt das Bundessozialhilfegesetz als Fürsorgeleistung weiter aus", erklärte Präsident Heribert Thallmair, in Berlin.

Der DStGB kritisiert insbesondere, dass statt einer vom Bund finanzierten Grundsicherung diese nunmehr auf die kommunale Ebene verschoben werden soll. Die Heranziehung unterhaltsfähiger Kinder für unterhaltsbedürftigen Eltern abzuschaffen, auf die Bedürftigkeitsprüfung bei über 65-jährigen und Erwerbsunfähigen weitgehend zu verzichten, die Anrechnung von Vermögen nur noch eingeschränkt vorzunehmen und das Bedarfsanrechnungsprinzip auszuhöhlen, hebt die Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes insbesondere das Nachhaltigkeitsprinzip auf.

"Durch eine solche "gehobene" Sozialhilfe werde der Anreiz für eine private Altersvorsorge beeinträchtigt, der Generationsvertrag verletzt und die Zahl der Sozialhilfeempfänger erhöht", kritisierte Thallmair. Die Höhe der Mehrausgaben für die Kommunen ist unkalkulierbar, da entgegen der Geschäftsordnung der Bundesregierung bislang keine seriöse Kostenschätzung vorliege. Der DStGB meldet auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an, da u. a. der Fürsorgecharakter der Sozialhilfe ausgehöhlt werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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