Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Keine Sonderbehandlung für Versicherungsunternehmen / Finanzminister Eichel reagiert: Kapitallebensversicherung ist Kapitalanlage, nicht Versicherung

(Henstedt-Ulzburg) - Die Kapitallebensversicherung verdient kein Privileg! Im Gegenteil: Sie müsse genau wie andere Kapitalanlagen behandelt werden, dazu gehöre auch der dringend notwendige Wegfall der ungerechtfertigten Steuerfreiheit. Schon das eingeräumte Privileg, die Kapitallebensversicherung als Versicherungsvertrag zu behandeln, sei völlig ungerechtfertigt, so Frank Braun, Geschäftsführer beim Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten e.V. (BdV), denn die Kapitallebensversicherung werde als Sparvertrag und nicht als Versicherung abgeschlossen.

Dies habe auch eine vom BdV in Auftrag gegebene Emnid-Umfrage belegt, so Braun. Verbraucher schließen demnach eine Kapitallebensversicherung ab, um Geld anzulegen - alles andere sei „Beiwerk“. Deswegen müsse – wie von der Rürup-Kommision vorgeschlagen – die Kapitalversicherung wie jede andere Sparform auch behandelt werden. Dazu gehöre nicht nur, dass das Sonderprivileg der Steuerfreiheit fallen müsse. Da die Lebensversicherer mit Garantieversprechen für sich werben, müssen die Versicherer auch angeben, wie hoch die garantierte Jahresrendite der Verträge ist. „Dann hätte die Verschleierungs- und Verdunkelungstaktik der Lebensversicherer vielleicht endlich ein Ende und der Verbraucher könnte als mündiger Kunde urteilen und mit anderen Kapitalanlagen vergleichen“, hofft Braun. Wenn ab Januar 2004 der garantierte Jahreszins (nur auf den Sparanteil der Gesamtprämie) 2,75 Prozent betragen wird, entspricht dies nur einer garantierten effektiven Jahresrendite von etwa 1,4 Prozent.

Derzeit werden dem Verbraucher nicht nur die magereren garantierten effektiven Jahresrenditen verschwiegen, sondern sie werden von den Versicherungsunternehmen auch nicht ausreichend über die enormen Nachteile der Kapitallebensversicherung aufgeklärt, etwa darüber, dass bei einer Kündigung oft das gesamte eingezahlte Geld verloren ist.

Die dem Sparvertrag angehängte Risikolebensversicherung gegen den Todesfall ist zudem meist viel zu gering und reicht meist nicht zur ausreichenden Absicherung von Hinterbliebenen. Oft braucht der Kunde diese auch gar nicht (etwa Singles), weil es niemanden abzusichern gibt. Dann zahlt man den häufig noch viel zu teuren Prämienanteil für den Versicherungsschutz sogar völlig umsonst.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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