Keine Rückkehr zur 19-Prozent-Steuer im Gastgewerbe!
(München) - Seit Juli 2020 gilt in der bundesdeutschen Gastronomie der ermäßigte MwSt.-Satz von sieben Prozent auf Speisen. Diese Reduktion war erfolgt, um das Gastgewerbe aufgrund der massiven wirtschaftlichen Erschwernisse aufgrund der Pandemie mit teilweisen Betriebsschließungen zu stützen und wurde bis Jahresende 2023 verlängert. Zum Jahresbeginn 2024 soll gemäß der bisherigen Planungen wieder der bisherige MwSt.-Satz in Höhe von 19 Prozent gelten.
"Dies ist nicht hinnehmbar", protestiert Michael Laub, Münchner Bezirksvorsitzender des BDS in Richtung Landes- und Bundesregierung. "Eine Rückkehr zum damaligen Steuersatz wäre eine Katastrophe für das Münchner Gastgewerbe", so der 52jährige. Sein Vorstandsmitglied Armin Gastl stößt ins gleiche Horn: "Das Münchner Gastgewerbe hat sich noch lange nicht von den Umsatzrückgängen seit der Pandemie erholt und weitere Betriebsschließungen wären die Folge". Die Präsidentin des BDS Bayern folgert "Wem es mit der Stärkung der heimischen Wirtschaft wirklich ernst ist, wird unter anderem die Abstimmung um die Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2024 in der Gastronomie zeigen! Die aktuellen internationalen wirtschaftlichen Vergleichszahlen verdeutlichen immer stärker, dass auch unser Mittelstand dringend entlastet werden muss um die Wirtschaftskraft in Deutschland nicht noch mehr an die Wand zu fahren."
Alle drei sind der Meinung, dass eine Weitergabe an die Kunden nicht funktionieren würde. Ein dadurch provozierter Preisschock würde Gäste verprellen und zu weiteren Umsatzrückgängen führen. Jetzt sei die Politik gefordert, eine dauerhaft praktikable Lösung zu finden, welche für die vielen tausend Selbständigen im Gastgewerbe in München und in ganz Deutschland Planungssicherheit bietet. Die Vertreter des Bundes der Selbständigen fordern die Parteien im Bayerischen Landtag auf, eine klare Position für das Wohl des Gastgewerbes zu beziehen.
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