Keine pauschalen Arbeitsverbote für schwangere Ärztinnen / Marburger Bund begrüßt Neuregelung des Mutterschutzrechts
(Berlin) - Der Marburger Bund begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Modernisierung des Mutterschutzrechts, die es Arbeitgebern zukünftig verbietet, bei einer Schwangerschaft pauschale Beschäftigungsverbote auszusprechen. "Bisher kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber schwangere Ärztinnen in ein Beschäftigungsverbot drängen, ohne dass dafür ein Sachgrund vorliegt bzw. eine Anpassung der Arbeitsbedingungen in Erwägung gezogen wurde. Das neue Mutterschutzrecht schafft mit seinen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung in dieser Hinsicht mehr Flexibilität", erklärte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.
Der Arbeitgeber sei nunmehr verpflichtet, der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. "Die Arbeitgeber sind mehr denn je aufgefordert, die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass es zu keinen Gesundheitsgefährdungen kommt. Insbesondere bei Ärztinnen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden, sollte der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bei Vorkehrung entsprechender Schutzmaßnahmen Weiterbildungsinhalte erbracht werden können", sagte Johna. Junge Ärztinnen kritisieren häufig den "Verlust" von Weiterbildungszeiten während der Schwangerschaft: Vielfach werden schwangere Ärztinnen auf Tätigkeiten verwiesen, die für die Weiterbildung nicht angerechnet werden können.
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