Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Keine neuen Spielräume für Lohndumping bei Leiharbeit öffnen

(Berlin) - "Als gefährlich und unakzeptabel" bezeichnete die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 31. Oktober in Berlin Überlegungen der Koalition, die gesetzlichen Mindeststandards zur Entlohnung der Leiharbeitskräfte im Job-Aqtiv-Gesetz wieder aufzugeben. "Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wird eine Ausdehnung der Leiharbeit nur dann akzeptieren, wenn die Zusage eingehalten wird, dass - wie im Job-Aqtiv-Gesetz ursprünglich geplant - spätestens ab dem 13. Monat die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Einsatzbetriebes gelten", sagte Engelen-Kefer.

Im Schnitt verdienten Leiharbeitskräfte rund 40 Prozent weniger als ihre Kollegen im Einsatzbetrieb, so Engelen-Kefer. Tarifpolitik allein könne dieses erhebliche Lohngefälle kaum beseitigen. Wegen der Besonderheiten der Branche dürfe der Gesetzgeber sich nicht davor drücken, die Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte gesetzlich zu verankern.

Grundlage der Zustimmung der Gewerkschaften zur geplanten Verlängerung der Leiharbeit war und ist, dass als erster Schritt Lohndumping bei Leiharbeit zumindest bei längeren Betriebseinsätzen von über einem Jahr gesetzlich unterbunden wird. Die DGB-Vize warnte die Regierungskoalition davor, vor den einseitigen Forderungen des Verleihgewerbes in die Knie zu gehen. Das Beispiel der Firma "START" in NRW zeige, dass eine Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte praktikabel sei und die Wettbewerbsfähigkeit der Verleiher nicht untergrabe.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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