Keine Nanotechnologie in Tomatenketchup, Suppen und Gewürzen
(Bonn) - Das Umweltbundesamt skizziert in einer aktuellen Stellungnahme die Chancen und Risiken der Nanotechnologie. In weiten Teilen der Presse wird diese Stellungnahme falsch interpretiert und dazu genutzt, Angst vor Nanotechnologie in Lebensmitteln zu schüren. Fakt ist: In Lebensmitteln wie Ketchup, Suppen oder Gewürzen wird gegenwärtig keine Nanotechnologie eingesetzt!
Die Behauptungen sind so plakativ wie falsch: Produkte wie Tomatenketchup, Trockensuppen oder Gewürze werden aktuell mit der Verwendung von Nanotechnologie in Verbindung gebracht. Dabei wird suggeriert oder sogar behauptet, dass Nanotechnologie bereits heute in den genannten Produkten verwendet wird, beispielsweise damit der Ketchup besser aus der Flasche fließt oder die Gewürzmischung besser rieselt.
Diese Behauptungen sind unzutreffend: Tomatenketchup, Trockensuppen oder Gewürze mit neuartigen Nanomaterialien als Zutaten gibt es aktuell im europäischen Markt nicht. In der Berichterstattung wird vielmehr von Begriffsbestimmungen ausgegangen, die von den mittlerweile allgemein anerkannten Definitionen abweichen.
Richtig ist: Seit Jahrzehnten werden bei der Lebensmittelverarbeitung sichere Verfahren wie Emulgieren und Homogenisieren verwendet, auf den Eigenschaften von Kolloiden mit Teilchengrößen im Nanobereich beruhen. Diese Verfahren haben mit Nanotechnologie nichts zu tun: Es handelt sich in solchen Fällen um bekannte Lebensmittelinhaltsstoffe oder bereits als Lebensmittel bekannte Substrate wie z.B. Fettsäuren, Stärke- und Eiweißpolymere.
Ein Hinweis zu den Rieselhilfen: Das Trennmittel Siliciumdioxid, ein geprüfter, zugelassener und als sicher bewerteter Lebensmittelzusatzstoff (E 551), wird seit langem als Rieselhilfsmittel für trockene pulverförmige Lebensmittelzutaten verwendet. Während des Herstellungsverfahrens entstehen nanoskalige Primärpartikel, die jedoch im Prozess agglomerieren, also gleichsam zu größeren Partikeln verklumpen. Siliciumdioxid kann daher als nanostrukturiert eingestuft werden, ist aber nicht den Nanopartikeln zuzurechnen. Die Bedenken, die den Eigenschaften von Nanopartikeln entgegengebracht werden, treffen auf Siliciumdioxid nicht zu.
Die künftige Verwendung von Nanopartikeln steht bereits heute unter einem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt. Die Berichterstattung in der Presse ist daher in weiten Teilen unseriös und beruht in weiten Teilen auf Fiktion, nicht auf Fakten.
Gemeinsame Pressemitteilung von:
- Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. (VKL)
- Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
Der Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. (VKL) ist aus der Verschmelzung der Verbände der Essig- und der Senfindustrie, der Feinkostindustrie und der Suppenindustrie entstanden. Der neue Verband repräsentiert 130 überwiegend mittelständische Unternehmen der Lebensmittelindustrie. Im Fachverband der Gewürzindustrie sind rund 70 gewürzverarbeitende und -veredelnde Unternehmen organisiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V.
Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
Dr. Markus Weck, Geschäftsführer
Reuterstr. 151, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 216162, Telefax: (0228) 229460
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