Keine Mitschuld wegen fehlenden Fahrradhelms / ADFC: Keine Helmpflicht durch die Hintertür
(Bremen) - Kinder erhalten bei einem Fahrradunfall mit Kopfverletzungen auch dann vollen Schadensersatz, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt dieses Urteil. ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener: Der Vorwurf der Mitschuld wäre auf die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür hinausgelaufen.
Das OLG Düsseldorf hebt in seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld auf, die vor einem Jahr für Aufsehen sorgte. Ein zehn Jahre alter Junge stieß mit seinem BMX-Rad auf einer Garagenzufahrt mit einem ca. 30 km/h schnellen Auto zusammen und wurde schwer verletzt. Das Landgericht hatte dem Kind ein Viertel weniger Schadensersatz zugesprochen, weil es keinen Fahrradhelm getragen habe. Von besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern wie Rad fahrenden Kindern könne man das in deren eigenem Interesse verlangen.
In der Berufung lehnte das OLG Düsseldorf ab, dem Jungen wegen des fehlenden Schutzhelms ein Mitverschulden vorzuwerfen, berichtet der ADFC. Höchstens 41 Prozent der Kinder und sogar nur sechs Prozent aller Radfahrer seien mit Helm unterwegs. Das spreche nicht für eine allgemein verbreitete Überzeugung, nach der auch ohne gesetzliche Helmpflicht das Tragen von Fahrradhelmen geboten sei. Einem zehn Jahre alten Kind sei beim Fahren auf einem Garagenhof kein Vorwurf zu machen, wenn es keinen Helm trage (Az. I-1 U 9/06).
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Hübener: Das Urteil zeigt, dass Autoversicherer den Versuch aufgeben sollten, Radfahrern ohne Helm nach einem Unfall den vollen Schadensersatz zu verweigern. Bereits im Jahr 2003 hatte das Düsseldorfer Gericht wie zuvor andere Oberlandesgerichte entschieden, Rad fahren ohne Schutzhelm begründe bei Erwachsenen kein Mitverschulden.
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