Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Keine Massenüberwachung des Internets! / Kritik an IMK-Vorstoß zur IP-Speicherung

(Berlin) - Bei der ab Mittwoch stattfindenden Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam steht wieder einmal eine Variante der Vorratsdatenspeicherung auf der Agenda. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) plädiert seit Jahren gegen eine anlasslose Datenspeicherung und warnt davor, berechtigte Interessen - wie den Kinderschutz oder Terrorismusbekämpfung - zur Einschränkung von Grundrechten zu instrumentalisieren.

Totgesagte leben länger, heißt es. Zumindest im Fall der Vorratsdatenspeicherung ist dies bedauerliche Realität. "Obwohl das Konzept bereits unzählige Male vom EuGH einkassiert wurde und sich das Bundeskabinett auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt hatte, wird das Thema IP-Speicherung auf der IMK wieder aufgemacht", kritisiert Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV.

Auch berechtigte Anliegen wie Terrorismusbekämpfung oder Kinderschutz dürfen nicht ständig als Grund herhalten, massive Grundrechtseinschränkungen der Gesamtbevölkerung zu rechtfertigen. "Eine solche Massenüberwachung des Internets hat keinen Platz im liberalen Rechtsstaat. Das weniger invasive Quick-Freeze-Verfahren ist hier eindeutig der bessere Weg", betont Albrecht.

Der DAV hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, Verkehrsdaten und IP-Adressen nur anlassbezogen zu sichern - der von der Ampel verfolgte Ansatz der strikt anlassbezogenen Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten (Quick Freeze) ist daher begrüßenswert. "Wir müssen bei den Bürger- und Freiheitsrechten einen hohen Anspruch haben", mahnt der Rechtsanwalt. "Eine massenhafte Vorratsdatenspeicherung, auch in der abgespeckten Variante der IP-Speicherung, wird diesem Anspruch nicht gerecht."

Strafrecht ist Ultima Ratio - und dann war da noch eine Überwachungsgesamtrechnung

Ob neue Straftatbestände oder die Verschärfung bestehender - das Strafrecht kann nicht für alle gesellschaftlichen Probleme oder unerwünschten Phänomene das Mittel der Wahl sein. Das Strafrecht ist Ultima Ratio - die letzte Wahl, wenn alles andere versagt. Der DAV appelliert an die IMK, dieses Prinzip im Blick zu behalten.

Auch bei neuen Befugnissen für Ermittlungsbehörden plädiert der DAV für Zurückhaltung. Anfang des Jahres fiel der Startschuss für die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung. "Man sollte nicht losstürmen, bevor man weiß, in welche Richtung man laufen will", so Albrecht. Es gelte zunächst, die Ergebnisse des Forschungsprojekts abzuwarten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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