Keine Lockerung des Kündigungsschutzes durch die Hintertür
(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock hat davor gewarnt, den Kündigungsschutz "durch die Hintertür" zu lockern. "Damit setzt die Bundeskanzlerin das Vertrauen der ArbeitnehmerInnen aufs Spiel. Sie brauchen Existenz sichernde Löhne und sichere Arbeitsplätze und keine arbeitsrechtlichen Winkelzüge," sagte Sehrbrock am Freitag (16. Oktober 2009) in Berlin.
Den Kündigungsschutz bei Betriebsübergängen zu lockern, "wäre ein folgenschwerer Fehler", so Sehrbrock. "Damit wird die Sicherung von Arbeitsplätzen bei Betriebsübergängen generell in Frage gestellt. Jeder neue Eigentümer könnte sein Olympiateam willkürlich zusammenstellen und unliebsame Beschäftigte zurücklassen - nach dem Motto `Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen´".
Sehrbrock wandte sich ebenfalls gegen die diskutierte Aufhebung des Anschlussverbotes bei sachgrundloser Befristung. "Unendliche Kettenverträge wären wieder gang und gäbe. Insbesondere großen Konzernen wäre es möglich, Mitarbeiterpools zu bilden, die befristet von einem Betrieb in den nächsten wechseln," kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende.
Bei Betriebsübergängen besteht derzeit ein Weiterbeschäftigungsgebot, Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind verboten. Kündigungen aus anderen Gründen sind dagegen möglich. Nach geltender Rechtslage ist der Abschluss eines befristeten Vertrages ohne Sachgrund unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits vorher ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
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