Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Keine Kompetenzerweiterung für das Bundeskriminalamt / Innere Sicherheit tritt auf der Stelle

(Birkenwerder) - Der Bundesinnenminister und die Innenminister und –senatoren der Länder konnten sich auf der aktuellen Innenministerkonferenz in Lübeck nicht über die Ausweitung der Kompetenz des Bundeskriminalamts für den Bereich der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der bestehenden Sicherheitslage einigen. Die Ermittlungen zu fast allen zurückliegenden Anschlägen in der westlichen Hemisphäre, wo die Täterschaft einer islamistisch terroristischen Gruppierung vorlag, zeigten Verbindungen einzelner Personen nach Deutschland auf (persönliche Beziehungen, Aufenthalte in deutschen Städten, Telefonate zu in Deutschland lebenden Kontaktpersonen…) Werden solche Beziehungen oder Kontakte polizeibekannt ohne in Verbindung mit einer Straftat zu stehen, kann die Polizei nur auf der Rechtsgrundlage Gefahrenabwehr tätig werden. Dem Bundeskriminalamt fehlt solch eine gefahrenabwehrende Rechtsgrundlage.

Der BDK Bundesvorsitzende Klaus Jansen hierzu: „Es kann nicht angehen, dass man vom Bundeskriminalamt erwartet, in Berlin ein Informations- und Analysezentrum zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus aufzubauen, gleichzeitig aber diesem BKA nicht die gleichen Handlungsmöglichkeiten wie den Landespolizeien zumindest für den Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus gibt. Das ist im Jahre 4 nach den verheerenden Anschlägen des 11.9.2001 eindeutig zu wenig“ Das Problem scheint in der IMK wohl angekommen zu sein, zu einer weitergehenden Entscheidung als eine Arbeitsgruppe einzurichten, reichte es aber nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

NEWS TEILEN: