Keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit – Bund nicht aus der Verantwortung entlassen
(Berlin) - Die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Stephan Articus und Dr. Gerd Landsberg, und die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Dr. Ursula Engelen-Kefer, erklären zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe:
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund bekräftigen ihre Bereitschaft, den Aufbau von JobCentern zu unterstützen, um die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Eine Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe darf aber nicht zu neuen Verschiebebahnhöfen führen und damit zu Lasten der Langzeitarbeitslosen und der Städte und Gemeinden gehen. Die Reform muss die Finanzbasis der Kommunen stabilisieren, indem sie die Städte und Gemeinden von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet.
Städtetag, Städte- und Gemeindebund und DGB unterstützen die von der Bundesregierung geplante Zuständigkeit des Bundes für alle Langzeitarbeitslosen. Sie lehnen Vorschläge ab, die eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit bei den Sozialämtern vorsehen. Der Bund darf keinesfalls aus der Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Die Städte und Gemeinden sind nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch und personell überfordert, wenn sie für die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Integration von mehr als 5 Millionen Menschen zuständig sein sollen.
Die Verbesserung der Vermittlung kann nicht durch eine zweigeteilte öffentliche Arbeitsvermittlung erreicht werden. Dies widerspricht auch dem Ansatz der Hartz-Kommission „Hilfen aus einer Hand“. Deswegen müssen alle Arbeitslosen einheitlich durch die Bundesanstalt für Arbeit beraten und vermittelt werden. Außerdem muss die Bundesanstalt die Hilfe für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt leisten. Die Kommunen unterstützen den Bund bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe, indem sie ihr Know-how der Beschäftigungsförderung auf der Basis von Verträgen und auf Rechnung des Bundes einbringen.
DGB, Städtetag und Städte- und Gemeindebund bemängeln, dass die Definition der Erwerbsfähigkeit hilfebedürftiger Arbeitsloser nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu eng gefasst werden soll. Dadurch werden Arbeitslose aus der Arbeitsvermittlung ausgegrenzt, die durchaus noch Arbeit finden könnten. Die Erwerbsfähigkeit sollte deshalb nach den Kriterien des Rentenversicherungsrechts bestimmt werden.
Für die große Mehrheit der Arbeitslosen muss eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt angestrebt werden, die sie unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitssuchende macht. Vermögen von Arbeitslosen, das der Alterssicherung dient, muss so geschützt sein, dass Altersarmut vermieden wird.
Gemeinsame Erklärung der Städte und Gemeinden und des DGB.
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