Keine klare Linie zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit im ostdeutschen Baugewerbe / Bekämpfung der Schwarzarbeit muss endlich auf die Tagesordnung
(Berlin) - Scharfe Kritik an der Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Bundesregierung übte der Präsident des Zweckverbundes Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB), Emil Hunold. Wir vermissen vom Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement eine klare Linie zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit im ostdeutschen Baugewerbe. Das Justieren an vielen Stellschrauben führt zu Widersprüchlichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik mit insgesamt katastrophalen Folgen für die Beschäftigung, und der Blick für das Wesentliche geht verloren, sagte Hunold.
Während mit der Ich-AG voraussichtlich viele Arbeitsplätze im Mittelstand vernichtet werden, würde eine Beseitigung des Kündigungsschutzes in Kleinbetrieben mehr Flexibilität eröffnen. Das wesentliche Problem im ostdeutschen Baugewerbe ist aber nach wie vor die ausufernde Zunahme der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit. Allein im ostdeutschen Baugewerbe sind in den letzten Jahren zwischen 120.000-150.000 Bauarbeitsplätze in die Schattenwirtschaft abgewandert. Die Bundesregierung muss den Hebel bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ansetzen, um die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wieder herzustellen und um für mehr Beschäftigung in der offiziellen Wirtschaft zu sorgen. Davon würde nicht nur das Handwerk und der Mittelstand profitieren, sondern die öffentlichen Kassenwarte könnten sich über höhere Steuereinnahmen erfreuen.
Eine Beseitigung des Kündigungsschutzes in Kleinbetrieben könnte unter Umständen zu mehr Beschäftigung im ostdeutschen Baugewerbe führen. Allerdings wirkt nicht nur der gesetzliche Kündigungsschutz als Jobbremse, sondern auch die realitätsferne Rechtsprechung der Arbeitsgerichte führt verstärkt dazu, dass die Arbeitgeber keine neuen Arbeitsplätze schaffen, sagte der Präsident. Der ZVOB schätzt, dass mit der Beseitigung des Kündigungsschutzes bis zu 5.000 neue Arbeitsplätze im ostdeutschen Baugewerbe geschaffen werden könnten, wenn diese Regelung für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gelten würde.
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