Pressemitteilung | k.A.

Keine Kirchturmpolitik bei Gewässersanierung

(Berlin) - Zur derzeitigen Diskussion um die EU-Wasserrahmenrichtlinie in Bonn erklärt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW):

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist eine Harmonisierung des Wasserrechts in Europa, das bisher von den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt wird. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums zum Wasserhaushaltsgesetz wird diesem Ziel nicht gerecht. Die gesetzgeberische Rahmenkompetenz des Bundes muss intensiver ausgeschöpft werden, damit nicht durch die 16 Landeswassergesetze der Länder ein neuer Flickenteppich einsteht.

Der BGW sieht eine weitgehend bundeseinheitliche Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie als unverzichtbar an. Dies auch vor dem Hintergrund, bestehende Wettbewerbsverzerrungen in Europa auszugleichen. Der Bund sollte seine Handlungsmöglichkeiten voll ausschöpfen. Die bundeseinheitliche Regelung fehlt bislang an vielen Stellen: zum Beispiel, wenn es um Wasserpreise oder Analyse der Wirtschaftlichkeit der Ver- und Entsorgung geht.

"Der Weg, den Bund und Länder jetzt gehen wollen, ist nicht zielführend. Das europäische Anliegen einer Harmonisierung des Wasserrechtes darf auch in einem "Gott sei Dank" föderativen Staat wie dem unseren nicht zu Kirchturmpolitik führen, sondern erfordert eine abgestimmte Vorgehensweise, bei der die Länder Hand in Hand mit dem Bund an einem Strang ziehen. Die vorgesehene Musterverordnung kann zum unerwünschten Flickenteppich führen, wenn die Länder unterschiedliche Regelungen auf den Weg bringen. Die Pflicht des Bundes zur Koordinierung der Länderaktivitäten ist nicht mehr vorgesehen und damit nicht mehr gewährleistet. Dies betrifft zum Beispiel die Fristen zur Erreichung beim Gewässerschutz. Wer hier, was möglich wäre, weitere Verschärfungen fordert, dreht auch an der Kostenspirale. Diese Kosten werden letzten Endes dem Bürger aufgebürdet", so Dieter Bongert, Mitglied des BGW-Bundesvorstandes, anlässlich der Anhörung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in deutsches Recht.

Wichtiges Thema auf der Tagesordnung sind für den BGW auch die die gefährlichen Stoffe: "Der BGW forderte die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen , dass die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz der Gewässer gegen gefährliche Stoffe verbindlich in Europa umgesetzt werden. Der juristische Dienst des EU- Ministerrates will hier Verbindliches als unverbindlich interpretieren. Damit wird das Ziel der europäischen Gewässerschutzes unterlaufen. Die Richtlinie mutiert zum harmlosen Papiertiger. In Deutschland haben Industrie, Gewerbe und Kommunen für den Gewässerschutz bereits Milliarden in die Abwasserreinigung - und damit in Vorsorge und Nachhaltigkeit - investiert. Wenn der Europäische Ministerrat das Rad hier zurückdreht, geht dies eindeutig zu Lasten der deutschen Ver- und Entsorger", erklärt Dieter Bongert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Josef-Wirmer-Str. 1 53123 Bonn Telefon: 0228/25980 Telefax: 0228/25981 20

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