Keine einseitigen Vorteile für Gasnetzbetreiber / Auch Gasnetze müssen Wettbewerbsregeln unterliegen
(Essen) Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zum Gasmarkt sehen weiterhin Verhandlungen der Kunden mit mehreren Netzbetreibern entlang eines fiktiven Transportpfades vor. So entstehe kein ausreichender Wettbewerb im Erdgasnetz. Dieser könne nur funktionieren, wenn die Erdgaskunden ausschließlich am Gasein- und -ausspeisepunkt mit den Netzbetreibern Verträge machen müssten, so der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Im Vorfeld der Anhörung zu den Gasverordnungen am 15. Dezember 2004 im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages machte der VIK deutlich, dass alles andere zu einer weiteren Zementierung bestehender Gas-Monopole führe. Dann blieben die Monopolgewinne der Netzbetreiber genauso bestehen wie die zu hohen Preise für die Gaskunden. Die letzten unabhängigen Anbieter wären gezwungen, den Markt zu verlassen. Einen Börsenhandel schließe dieses System aus, so die Einschätzung des VIK.
Flankiert werde dieser unzureichende Grundansatz noch von Vorteilen besonders für Ferngasleitungsbetreiber, von denen der vorliegende Verordnungsentwurf für Gasnetzentgelte jeden Wettbewerbsdruck nehme. Denn zur Kontrolle der Entgelthöhe sehe die Verordnung ausschließlich einen Vergleich der Entgelte verschiedener Leitungsbetreiber vor. Es würden also nur Monopolentgelte miteinander verglichen, die bei den Fernleitungen heute jedoch um ca. 250 Prozent differierten. Durch diese Regelung sei also im besten Fall eine Angleichung der weit gespreizten Netzentgelte zu erreichen. Ob das Niveau der Entgelte monopolistisch überhöht sei oder nicht, könne nur eine Kostenprüfung bei den Netzbetreibern zeigen. Neben dem Vergleichsmarktkonzept sei auf der Ferngasstufe daher auch die Kostenorientierung einzuführen.
Um den Wettbewerbsgedanken allerdings konsequent umzusetzen, sei zusätzlich noch ein Anreizregulierungssystem einzurichten. Nur dies könne die Effizienz des Erdgasnetzes steigern und Kosten senken. Anreize brächten besonders effizienten Netzbetreibern sogar hohe Gewinne und setzten weniger effiziente Netzbetreiber unter erhöhten Wettbewerbsdruck. Sollte im Fernleitungsbereich punktuell tatsächlich Wettbewerb herrschen, sei dies durch die Netzbetreiber im Einzelfall nachzuweisen und könne von der Regulierungsbehörde berücksichtigt werden.
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VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
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