Keine Beschneidung der bewährten gerichtsinternen Mediation
(Berlin) - Der DRB begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Mediation als ergänzendes Angebot der Streitschlichtung in einem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gesetzlich auszugestalten.
Insbesondere die in Pilotprojekten erprobte Mediation durch einen nicht mit der Streitsache befassten Richter hat sich als bürgerfreundliche Leistung der Justiz bewährt: Fast 3/4 der gerichtlichen Mediationsverfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Parteien vertrauen dem juristischen Sachverstand und der Streitschlichtungskompetenz der Richter.
Die gerichtsinterne Mediation ist schnell, effektiv, kostengünstig und nachhaltig und stößt deshalb auch bei Rechtsanwälten auf große Zustimmung.
Dieses Erfolgsmodell soll nun im Gesetzentwurf der Bundesregierung beschnitten werden: Bisher kann der Mediator in einer gerichtlichen Mediation einen Vergleich sogleich protokollieren, wodurch das Verfahren endgültig beendet wird und keine weiteren Kosten verursacht werden. Künftig sollen die Parteien ihren Vergleich außerhalb der Mediationsverhandlung in einem zeitraubenden Verfahren durch Dritte nachträglich protokollieren lassen, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Hierzu erklärt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank:
"Die im Regierungsentwurf vorgesehene Erschwerung der gerichtsinternen Mediation wäre ein Rückschritt zum Nachteil der Rechtsschutz Suchenden. Ein erprobtes, erfolgreiches Verfahren, das schnell Rechtssicherheit schafft, würde durch bürokratische Hürden abgewertet. Bei der Ausgestaltung der Mediationsverfahren darf es nicht vorrangig um den Schutz der Interessen von Berufsverbänden in ihrer Beteiligung an den weiteren, außergerichtlichen Formen der Mediation gehen. Maßstab kann allein die bestmögliche Sicherung des Rechtsgewährungsanspruchs der Bürger sein. Diesem Anspruch wird die schnelle und unkomplizierte gerichtsinterne Mediation in ihrer bisherigen Ausgestaltung gerecht."
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