Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Keine Ausweitung des Risikostrukturausgleichs durch die Hintertür

(Berlin) - Die Wirtschaft lehnt den neuen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zum weiteren Ausbau des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen durch eine "Beitragsbedarfsjustierung für Gesunde" als wettbewerbsfeindlich und kostentreibend ab. Ein solches Modell, das gesunde Versicherte für die Krankenkassen zu finanziell schlechten Risiken macht, zielt in die gleiche Richtung wie die vorherigen Versuche, den Krankenkassen per Gesetz einen Mindestbeitragssatz vorzuschreiben oder über ein so genanntes Grundlastmodell die Beitragssatzunterschiede durch die Hintertür einzuebnen, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 2. November in Berlin. Auch dieser erneute Vorstoß zur Beitragssatznivellierung in der gesetzlichen Krankenversicherung hätte zum Ergebnis, dass gerade diejenigen Krankenkassen bestraft würden, die aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit die Kassenleistungen zu günstigen Beitragssätzen anbieten

Die Vorstellung, anstelle direkter dirigistischer Staatseingriffe in die Beitragssatzgestaltung der Krankenkassen, nunmehr auf der Basis von Gesundheitsprofilen einen weiteren Ausgabenausgleich in den Risikostrukturausgleich einzubauen, würde dazu führen, dass sich die kassen- und kassenartenübergreifende Umverteilung, die bereits heute 10 Prozent des gesamten Beitragsaufkommens ausmacht, noch weiter vergrößert. Damit gingen nicht nur Anreize zum wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsmitteln der Versicherten und Arbeitgeber verloren, sondern es würde auch den Bemühungen der Krankenkassen zur Verbesserung der Gesundheitssituation ihrer Versicherten der Boden entzogen. Im Ergebnis wäre dies ein gefährlicher Schritt weg vom gegliederten Krankenversicherungssystem und hin zu einer Einheitsversicherung, die letztlich allen Beteiligten erheblich teurer zu stehen käme, erklärte die BDA.

Die deutsche Wirtschaft warnt deshalb dringend davor, die ohnehin bereits mehr als prekäre Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich zu belasten, sei es über einen Mindestbeitragssatz bzw. ein Grundlastmodell oder ein in seiner Wirkung gleichartiges "Beitragsjustierungsgesetz". Die dauerhafte Sicherung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung setzt im Gegenteil - neben einer Begrenzung des gesetzlich vorgegebenen Aufgabenkatalogs auf eine Basissicherung - mehr Wettbewerb auf allen Ebenen des Gesundheitswesens sowie mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume für die Krankenkassen und Versicherten sowohl bei den Mengen als auch bei den Preisen voraus, erklärte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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