Keine Ausschreibungspflicht für Konzessionen / Kommunen nicht entmündigen
(Berlin) - Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) wendet sich gegen den Versuch, für Konzessionsverträge zwischen Kommunen und Wasserver- und -entsorgern eine generelle Ausschreibungspflicht einzuführen. In diese Richtung zielen Überlegungen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, das derzeit über das Grünbuch der Europäischen Kommission zu Partnerschaften zwischen Kommunen und Ver- und Entsorgungsunternehmen berät.
Der aktuelle Entwurf von Dr. Werner Langen, MdEP für eine Stellungnahme des EP-Wirtschaftsausschusses zum sog. "Grünbuch PPP" fordert unter anderem, Konzessionen und öffentliche Aufträge gleich zu behandeln. Eine solche Regelung würde das Ende der Entscheidungshoheit der Kommunen bedeuten. Quasi durch die Hintertür würde die Ausschreibungspflicht für Konzessionen eingeführt und die gewachsene und bewährte Struktur der Wasserversorgung in Deutschland allein aus marktpolitischen Gründen in Frage gestellt, so BGW-Vizepräsident Dr. Peter Rebohle.
Damit wären auch in der Branche strukturelle Entwicklungen, die insbesondere die spezifischen Bedingungen und Besonderheiten und die Interessen der Kunden vor Ort berücksichtigen, deutlich behindert bzw. nicht mehr möglich. Gerade die regionale Verankerung der Versorgungsunternehmen und der ortsnahe Wasserbezug aber finden in der Bevölkerung große Zustimmung. Der BGW appelliert deshalb an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Einführung einer Ausschreibungspflicht für Konzessionsverträge zu verhindern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW)
Marian Rappl, Pressesprecher
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