Keine Aufweichung der UWG-Gesetze!
(Berlin/Bexbach) - Der Europaverband der Selbständigen, Bundesverband Deutschland- BVD ist strikt gegen Aufweichungstendenzen in Sachen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Auch wenn im vorliegenden Fall von C & A die Diskussion von interessierter Seite angeheizt wird, muß der Gesetzgeber bei der bestehenden Gesetzeslage bleiben.
Der Präsident des BVD Karl PHILIPPI: Ich rate zur Beruhigung aller Aufgeregtheit. Nach wie vor wird von Pharisäern das Thema unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes aufgebauscht, aber subjektive Politik betrieben. Es melden sich zunehmend die Vertreter von Großbetrieben des Handels bzw. deren Verbandsvertreter. Da ist es durchsichtig, daß nur das Ziel verfolgt wird, andere - jedenfalls kleinere Wettbewerber - aus dem Markt zu drängen. Handlanger dieser Interessen darf der Gesetzgeber nicht sein. Deshalb müssen kleinere und mittlere Unternehmen durch das UWG geschützt werden. Das schützt auch den Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb. Bekanntgeworden ist die Tatsache, daß rabattierte Artikel vorher im Preis angehoben wurden.
Der BVD hat schon mehrfach betont, daß sich auch in diesem C & A-Fall wieder zu bestätigen scheint, daß nur der Rabatte geben kann, der sie vorher auf die Kalkulation aufgesattelt hat. Ein schäbiges Verhalten, das nur auf dem Konto der Kundentäuschung verbucht werden kann. Ein Kleinbetrieb könnte sich so etwas nicht leisten.
Der BVD widerspricht auch dem DIHK, der sich für eine Liberalisierung in Nuancen ausgesprochen hat.
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