Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Keine Aufweichung der Schweigepflicht

(Berlin) - Die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Barbara Lubisch begrüßt, dass der Bundesinnenminister Thomas de Maizière in seiner heutigen Erklärung Abstand von vorschnellen Neuregelungen zur ärztlichen und psychotherapeutischen Schweigepflicht gehalten hat. "Die Rechtsgrundlagen sind heute schon eindeutig und völlig ausreichend".

"Zur Gefahrenabwehr die Schweigepflicht zu lockern führte in die falsche Richtung", betont die Bundesvorsitzende der DPtV Dipl.-Psych. Barbara Lubisch heute. "Die Schweigepflicht darf nur aufgehoben werden, wenn ein Patient den Psychotherapeuten oder Arzt von der Schweigepflicht entbindet oder wenn sich der Patient selbst erheblich gefährdet oder er einen Dritten in Gefahr bringt oder eine sonstige Straftat geplant ist. Psychotherapeuten sind dann genauso wie jeder andere verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren".

"Gerade für Menschen in großen inneren Nöten, nach Kränkung und Verzweiflung und womöglich mit aggressiven Ideen gegen sich und andere, ist es notwendig, darüber sprechen zu können und sich dabei sicher zu sein, dass das Vertrauensverhältnis zum Psychotherapeuten trägt", verdeutlicht Lubisch. Eine Hilfestellung und Behandlung ist nur möglich, wenn sich die Patienten offenbaren. "Das werden sie aber nur tun, wenn sie sicher sein können, dass die Schweigepflicht eingehalten wird, sie ist ein Kernelement der Therapie", erläutert Lubisch weiter. "Wir brauchen nicht mehr Kontrolle sondern mehr vertrauensvolle Behandlungsmöglichkeiten, bei denen eine haltgebende Beziehung zum Psychotherapeuten, die Überwindung von seelischen Verletzungen, das Erlernen von angemessenem Umgang mit Aggressionen und geduldige Arbeit an Lebensperspektiven möglich ist. Je besser eine Therapie verläuft, umso größer ist die Chance auf ein Leben ohne Gewalttätigkeit".
"Bei politisch geprägten Anschlägen spielen neben eventuellen psychischen Störungen ganz andere Ursachen mit. Diese Täter kommen im Allgemeinen nicht in unsere Behandlung", sagt Lubisch.

"Wichtig ist es, dass in den Dialog um die Schweigepflicht das Bundesinnenministerium die Psychotherapeuten eng mit einbezieht", betont die DPtV-Bundesvorsitzende Lubisch. "Wir sind gesprächsbereit und stehen mit unserer fachlichen Expertise zur Verfügung".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Ursula-Anne Ochel, Pressesprecherin Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Fax: (030) 235009-44

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