Pressemitteilung | k.A.

Keine Aufweichung der grundgesetzlichen Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit / Kirsch: Soldaten sind nicht im Polizei- und Ordnungsrecht ausgebildet

(Berlin) - "Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind dazu ausgebildet, die äußere Sicherheit Deutschlands und seiner Bündnispartner zu verteidigen. Sie sind keine Hilfspolizei zum Stopfen personeller Engpässe der deutschen Polizeien. Dazu fehlt ihnen zudem die entsprechende Ausbildung im Polizei- und Ordnungsrecht", machte heute (26. November 2010) der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Ulrich Kirsch, in Berlin deutlich. Die Länder hätten bei ihren Polizeien über die vergangenen zehn Jahre hinweg 10.000 Stellen gestrichen. In der Zukunft sollen weitere 9.000 folgen. Diese Lücke könne nicht durch die Bundeswehr, sondern müsse durch die Länder selbst geschlossen werden.

Vor dem Hintergrund laut werdender Forderungen, insbesondere die Feldjäger der Bundeswehr bei der Terrorabwehr einzusetzen, um fehlende Polizeikräfte des Bundes und der Länder zu kompensieren, wies Kirsch auch auf klare grundgesetzliche Regelungen hin - Art. 35 und 87 a GG. Die Verfassung sehe eine Trennung von innerer und äußerer Sicherheit mit entsprechender Kompetenzzuweisung an die Polizeien zum einen und die Bundeswehr zum anderen vor. Danach dürfe die Bundeswehr nur ausnahmsweise - z.B. im Rahmen der Amtshilfe bei Naturkatastrophen - im Inland eingesetzt werden. Dementsprechend besäßen Feldjäger im Frieden grundsätzlich auch keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche.

"Abgesehen davon", so Kirsch weiter, "sind die Streitkräfte durch die zahlreichen Auslandseinsätze bereits selbst weit über der Belastungsgrenze. Dies gilt insbesondere für die Feldjägertruppe."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV), Bundesgeschäftsstelle Wilfried Stolze, Pressesprecher Südstr. 123, 53175 Bonn Telefon: (0228) 3823-0, Telefax: (0228) 3823-220

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