Keine Anzeichen für spekulativen Leerstand in signifikantem Umfang
(Frankfurt am Main) - Zur heutigen Debatte im Hessischen Landtag zum Leerstand von Wohnungen und dem von der CDU-SPD-Koalition geplanten Gesetz gegen Wohnungsleerstand erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:
"Die am 04.07.2024 vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen des Zensus 2022 liefern keinen Hinweis auf Wohnungsleerstand in signifikantem Umfang. Und schon gar nicht auf einen nennenswerten spekulativen Leerstand. Zwar waren in Hessen Mitte 2022 rund 122.000 Wohnungen leer, was bei insgesamt 3,1 Mio. Wohnungen sehr wenig ist. Zudem standen viele dieser Wohnungen dem Wohnungsmarkt innerhalb von 3 Monaten wieder zur Verfügung. Oder es lagen nachvollziehbare Sachgründe für den Leerstand vor, beispielsweise Baumaßnahmen, Verkaufsvorgänge oder eine künftige Selbstnutzung. In der politischen Diskussion sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass 122.000 leerstehende Wohnungen dem hessischen Wohnungsmarkt durch Spekulanten entzogen werden und dass die Politik daran etwas ändern könnte. Für den allergrößten Teil des Wohnungsleerstands liefert der Zensus nachvollziehbare Gründe, so dass sich für ein Gesetz gegen den Wohnungsleerstand weder ein Handlungsbedarf noch eine Handlungsmöglichkeit ableiten lässt."
Bei insgesamt rund 3,1 Millionen Wohnungen und 122.000 leerstehenden Wohnungen beträgt die Leerstandsquote in Hessen rund 3,9 Prozent. Das ist auf einem konstant niedrigen Niveau. Nur bei rund 25.000 Wohnungen wurden "sonstige Gründe" für den Wohnungsleerstand angegeben. Das ergibt nur 0,8 Prozent des Gesamtbestands an Wohnungen, bei denen ein spekulativer Leerstand überhaupt in Betracht kommen könnte. Unter "sonstige Gründe" für Leerstand dürften sicherlich auch schwierige Eigentums- oder Erbschaftsfragen oder langwierige Finanzierungsverhandlungen fallen.
"Spekulativer Leerstand ist die krasse Ausnahme am Wohnungsmarkt. Im Sinne der Schwerpunktsetzung der CDU-SPD-Koalition rund um die Entbürokratisierung würden wir es begrüßen, wenn auf eine neue zusätzliche Regulierung verzichtet wird. Ein mögliches Leerstandsgesetz sollte auf keinen Fall dazu führen, dass Verzögerungen bei der Wohnungssanierung oder beim Verkauf einer Wohnung zu umfangreichen Berichtspflichten führen", so Reimann abschließend.
Hintergrund
Am 04.07.2024 hat das Hessische Statistische Landesamt das Ergebnis der Gebäude und Wohnungszählung veröffentlicht, die im Rahmen des Zensus 2022 durchgeführt wurde. In Hessen wurden dazu knapp 2 Millionen Eigentümer und Verwalter von Wohnraum befragt. Stichtag der Umfrage ist der 15. Mai 2022.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle
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