Keine Anhörung im Rechtsausschuss ohne Urheber:innen und Künstler:innen!
(Berlin) - Gemeinsamer Brief der Verbände der Initiative Urheberrecht zum Thema Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie:
Die über 35 Verbände der Initiative Urheberrecht, die darüber rund 140.000 Urheber:innen und Künstler:innen vertritt, fordern, bei der Anhörung "Anpassung Urheberrecht" des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 12. April 2021 die Seite der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen zu Wort kommen zu lassen.
Dass die bisher veröffentlichte Liste der von den Regierungsparteien vorgeschlagenen Sachverständigen noch keine:n Kulturschaffende:n oder zumindest eine:n Vertreter:in der Verbände enthält, ist unverständlich und undemokratisch.
Es geht bei der Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie neben der Neuregelung der Verantwortung der großen Plattformen insbesondere um die Interessen der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen und um die Verbesserung ihrer Situation.
Auch aufgrund von öffentlichen Drohungen u.a. mit Verfassungsbeschwerden und anderen unangemessenen "Horrorszenarien" von einigen Playern sollte den Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in der Fachausschusssitzung Aufmerksamkeit zuteilwerden. Ohne legitimierte Vertretung dieser Gruppe ist eine ausgewogene Diskussion zum URHEBERrecht nicht möglich.
Wir fordern deshalb die im Bundestag vertretenen Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke auf, Urheber:innen oder ausübende Künstler:innen als Sachverständige für die Anhörung im Rechtsausschuss zu benennen.
Quelle und Kontaktadresse:
(BVR) Bundesverband Regie e.V.
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