Keine Angst vor dem schwarzen Bildschirm / Neuregelung für Kabelgebühren ab Juli: die wichtigsten Fragen und Antworten von Mieter-, Verbraucher- und Eigentümervereinen
(Potsdam) - Millionen Menschen schauen über Kabelanschlüsse fern. Ab 1. Juli 2024 dürfen Vermieter und Hausverwaltungen die Gebühren dafür endgültig nicht mehr automatisch als Betriebskosten abrechnen. Wer jetzt noch etwas tun muss, damit der Fernseher nicht schwarz bleibt, wie der Empfang gelingt und welche Kosten zu erwarten sind, beantworten Mieter-, Verbraucher- und Eigentümervereine gemeinsam.
In welchen Haushalten droht der Fernseher, ab Montag, dem 1. Juli 2024, schwarz zu bleiben?
Holger Catenhusen, Vorstandsvorsitzender Mieterverein Potsdam: Viele Mieter, die bislang einen Kabelanschluss für den Fernseher genutzt und diesen über ihre Betriebskostenabrechnung bezahlt haben, sollten sich spätestens zum 1. Juli 2024 um ihren TV-Empfang kümmern. Jedenfalls dürfen Vermieter und Hausverwaltungen die Gebühren für Kabel-TV ab dann nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen, womit zumindest dieser Empfangsweg fürs Fernsehen nicht mehr automatisch besteht.
Welche Möglichkeiten haben Betroffene, weiterhin fernzuschauen?
Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB): Zum einen ist es möglich, TV nach wie vor über Kabel zu empfangen. Hierzu können Verbraucher einen eigenen Vertrag mit Kabelanbietern abschließen. Fernsehen kann man aber auch über Satellit, Antenne und das Internet. Live-Streams und Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender sind per Browser oder App unter Bezahlung des Rundfunkbeitrags für jeden mit Internetzugang nutzbar. Wer weiterhin das volle Programm wünscht, kann Internet-TV auch über den eigenen Internetanbieter oder diverse TV-Streaming-Dienste empfangen. Hierfür sind gegebenenfalls weitere Geräte erforderlich. Ältere Fernsehapparate sind beispielsweise mit einem Stick aufrüstbar. In jedem Fall sollten Angebote und Preise verglichen werden.
Die wichtigsten Möglichkeiten, lineares Fernsehen zu empfangen, sind auf dieser Seite ( https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330 ) in einer interaktiven Grafik zusammengefasst, zudem finden sich hier weitere Informationen zum Thema.
Wird jetzt Fernsehen billiger oder teurer?
Lars Eichert, Landesvorsitzender Haus & Grund Brandenburg: Für den Vermieter stellt die Änderung eine Erleichterung dar, denn Betriebskosten sind durchlaufende Posten, bei denen der Vermieter nicht nur den Aufwand hat, einen günstigen Anbieter zu finden, sondern auch das Ausfallrisiko trägt. Ob damit eine preiswertere Versorgung erreicht wird, bleibt abzuwarten, weil die bestehenden Verträge mit der Versorgung des gesamten Hauses meist billiger als Einzelverträge waren.
Ein Glasfaserausbau für eine schnellere Internetanbindung und damit besseres TV-Streaming kann jedenfalls eine Modernisierung sein, die die Miete erhöht.
Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB): Wer den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Betriebskostenabrechnung bezahlt, aber gar nicht genutzt, sondern zum Beispiel lieber über das Internet ferngesehen hat, muss künftig insgesamt weniger bezahlen. Wer hingegen weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchte, für den könnte der Abschluss eines eigenen Vertrages mit dem Kabelnetzbetreiber einige Euro pro Monat teurer werden. Fest steht: Mit der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs müssen Verbraucher den Kabelanschluss nicht länger pauschal bezahlen. Der TV-Empfang ist nun den eigenen Bedürfnissen entsprechend frei wählbar, und gezahlt wird nur das, was man auch nutzen möchte.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Annalena Marx, Pressesprecherin
Babelsberger Str. 12, 14473 Potsdam
Telefon: (0331) 29871-0, Fax: (0331) 2987177
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