Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Keine Abstriche am Antidiskriminierungsgesetz

(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat anlässlich der Anhörung der Verbände und Experten im zuständigen Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Koalitionsfraktionen aufgefordert, angesichts der massiven Kritik von Industrie- und Arbeitgeberverbänden den Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz nicht zu verwässern. "Das Gesetz soll ein Klima der gegenseitigen Toleranz schaffen und fördern. Von einem solchen Klima sind wir noch Meilen weit weg. Abstriche am jetzigen Entwurf sind daher nicht akzeptabel", sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Kirsten Rölke am 06. März in Frankfurt.

In verschiedenen Gesetzen gebe es bereits verstreut Diskriminierungsverbote, ohne dass es einerseits einen Aufschrei der Arbeitgeber gegeben habe, andererseits Benachteiligungen dadurch völlig ausgeschlossen seien. "Wer etwa Behinderte, Ausländer oder Frauen nicht benachteiligt, wie die Arbeitgeber immer wieder behaupten, der hat auch keine Prozessflut zu befürchten", betonte Rölke. Das zeige auch die Erfahrung mit den bisherigen Benachteiligungsverboten, wie beispielsweise beim Paragrafen 611 a des Bürgerlichen Gesetzbuches, der bei einer Benachteiligung wegen des Geschlechts Schadensersatzansprüche vorsieht und bisher relativ wenige Prozesse zur Folge hatte. Das neue Gesetz werde auch keine Explosion der Entschädigungen mit sich bringen. "Die deutschen Gerichte haben keine amerikanischen Maßstäbe", betonte Rölke. Zudem würden die Gewerkschaften ihre im Gesetz vorgesehene soziale Verantwortung wahrnehmen und den Arbeitgebern mit den vorgesehenen Mitteln dort auf die Finger klopfen, wo es notwendig sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32, 60528 Frankfurt Telefon: 069/6693-0, Telefax: 069/6693-2843

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