Keine Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich entschieden gegen die zur Zeit diskutierte Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit als eigenständigen Gerichtszweig aus. Überlegt wird die Eingliederung der Arbeitsgerichte in die allgemeine Ziviljustiz. Ein solcher Schritt würde weder den Besonderheiten des Arbeitsrechts noch dem Bedürfnis nach dem dauerhaften Einsatz und der Gewinnung besonders qualifizierter und erfahrener Richterpersönlichkeiten für diese Materie gerecht werden. Die bislang erreichte und weiter fort zu entwickelnde Professionalität arbeitsrechtlicher Tätigkeit sollte auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
"Es darf nicht übersehen werden, welche existentielle Bedeutung das Arbeitsrecht für die Lebensverhältnisse vieler Menschen hat ", so der Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des DAV, Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen. Die Komplexität des Arbeitsrechts erfordere daher eine eigene Gerichtsbarkeit. So zeichne es sich durch das Ineinandergreifen von gesetzlichen, einzelvertraglichen und kollektivvertraglichen Regelungen, durch eine umfassende Verzahnung mit dem Sozialrecht sowie einen ausgesprochen hohen Anteil richterrechtlich entwickelter Rechtsgrundsätze aus. Zu den Anforderungen an die Richter führt Willemsen weiter aus: "Diese Wechselwirkungen erfordern neben spezifischen Rechtskenntnissen auch ein ausgeprägtes Empfinden für soziale Entwicklungen. Diese sind auch für den umfassend ausgebildeten Ziviljuristen erst nach längerer Einarbeitszeit beherrschbar."
Gerichtsorganisationen zu straffen und Kosten zu senken seien durchaus begrüßenswerte Ziele. Personaleinsparungseffekte ließen sich allenfalls nach längerer Zeit erwarten. Demgegenüber träten die Effizienzverluste sofort und nachhaltig ein. Synergieeffekte könnten sich nach Ansicht des DAV unter anderem in der Sachausstattung oder im nichtrichterlichen Dienst auch ohne die Aufgabe der Eigenständigkeit der Arbeitsgerichte erzielen lassen.
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Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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