Kein Zwangspfand auf Saftkartons
(Berlin) - Trotz der von der Bundesregierung heute beschlossenen Bekanntmachung der Mehrwegquote müssen Verbraucher und Unternehmen auf absehbare Zeit nicht mit Pfand auf Getränkekartons rechnen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU).
Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsentscheidung davon abgesehen, die sofortige Vollziehung der Pfandpflicht auf Saftkartons anzuordnen. Die Einlegung von Rechtsmitteln durch die betroffenen Unternehmen entfaltet daher aufschiebende Wirkung. Die Pfandpflicht darf bis zum Abschluss der verwaltungsgerichtlichen Klärung in einigen Jahren nicht vollzogen werden.
Insoweit steht auch der Bundesrat nicht unter Druck, zur Abwendung eines Pfands auf Getränkekartons über die Reform der Verpackungsverordnung zu entscheiden, bevor das für diesen Herbst erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit der deutschen Pfandvorschriften gefallen ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)
Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin
Telefon: 030/2064266, Telefax: 030/20642688
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