Pressemitteilung | Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

Kein Verbot von Alkoholwerbung im Sport

(Frankfurt) - Über den Umgang mit Alkoholwerbung im Sport diskutierte das Präsidium des Deutschen Sportbundes (DSB) in seiner Sitzung am 11. Mai 2001 in Frankfurt am Main. Das Präsidium appelliert in einer Erklärung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken, spricht sich aber nachdrücklich gegen ein generelles Verbot von Alkoholwerbung aus, da sich beispielsweise viele Brauereien sowohl im Spitzen-, als auch im Breitensport finanziell stark engagieren. Nachfolgend der Inhalt des verabschiedeten Positionspapiers im Wortlaut:

Position des Deutschen Sportbundes zur Alkoholwerbung im Sport

1. Der Deutsche Sportbund (DSB) setzt sich für einen verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Er unterstützt aktiv Bemühungen, die insbesondere einem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund hat er sich bereits in der Vergangenheit nachdrücklich engagiert und u.a. folgendes unternommen: - Seit 1983 liegt es in der Zuständigkeit der einzelnen Spitzenverbände, für ihren Bereich Werberichtlinien zu erlassen. Nahezu alle Spitzenverbände orientieren sich auch heute noch an den bis 1983 gültigen DSB-Werberichtlinien, die u.a. Werbung für alkoholische Getränke (mit Ausnahme von Bier und Wein) generell untersagen.

- Die Aufklärung über gesundheitliche Gefahren durch übermäßigen Alkoholgenuss zählt zu den festen Bestandteilen der Übungs- und Jugendleiter-Ausbildung. Die Übungsleiter werden dazu angehalten, gerade auf Jugendliche einzuwirken, auf Alkohol zu verzichten. Sofern es in Einzelfällen zu einem Fehlverhalten der Betreuer kommt, gehen die Vereine mit den geeigneten Maßnahmen dagegen vor.

- Der DSB beteiligt sich seit Jahren an vielen Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. So konnte das Thema der Aktion "Kinder stark machen" insbesondere im Rahmen der "Festivals des Sports" in hervorragender Weise vermittelt werden. Der DSB ist gerne bereit, auch weitergehende Maßnahmen zur Vermeidung von Alkoholmissbrauch zu unterstützen, soweit sie sinnvoll und erforderlich sind.


2. Der DSB nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bundesregierung keine gesetzlichen Werbebeschränkungen plant, sondern auf freiwillige Vereinbarungen der Werbewirtschaft und der alkoholproduzierenden Industrie setzt. In diesem Rahmen ist der DSB gerne bereit, auch über noch weitergehende Werbebeschränkungen zu sprechen. Hierbei sind folgende Maßnahmen denkbar:

- Eine Erschwerung der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche auch in Sportvereinen;

- ein Verbot der Alkohol-Plakatwerbung an und in der Nähe von Schulen und Sporteinrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend von Jugendlichen genutzt werden;
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- eine Zusammenarbeit des DSB mit der Werbewirtschaft und der alkoholprodu-zierenden Industrie, um Richtlinien für Sponsoring-Aktivitäten zu entwickeln, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol gewährleisten.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der DSB ist jederzeit bereit, mit den anderen betroffenen Verbänden über Modifikationen der bestehenden Werberichtlinien zu sprechen.


3. Der DSB spricht sich nachdrücklich gegen ein generelles Verbot der

Alkohol-werbung aus. Für einen solch drastischen Schritt gibt es keine sachliche Notwendigkeit. Es ist für den Sport von erheblicher Bedeutung, dass sich insbesondere viele Brauereien sowohl im Spitzen-, als auch im Breitensport finanziell stark engagieren. Ein Verbot der hiermit verbundenen Werbemaßnahmen könnte dazu führen, die finanziellen Strukturen vieler Verbände und Vereine zu zerschlagen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip hat die Beschaffung von Eigenmitteln für die Sportverbände und -vereine Vorrang vor der staatlichen Förderung. Diese Mittelbeschaffung würde bei einem weitergehenden Verbot der Werbung für alkoholische Getränke ganz erheblich erschwert bzw. vereitelt.

Ein generelles Werbeverbot an und in Sportstätten, ein Verbot jeder Herstellung eines Zusammenhanges zwischen Sport und alkoholischen Getränken in der Werbung oder ein generelles Verbot der Trikot- und Bandenwerbung lehnt der DSB ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sportbund (DSB) Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt Telefon: 069/67000 Telefax: 069/674906

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