Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Kein Verbot für Klärschlammaufbringung

(Bonn/Berlin) - Statt des Verbotes der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen fordert die mittelständische Recyclingwirtschaft eine stärkere Kontrolle der Wirtschaftsdünger und eine Harmonisierung der Regulierung aller in der Landwirtschaft eingesetzten Düngemittel. Dies teilte jetzt der Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hans-Jürgen Cierzon, in einem Schreiben den Umweltministern der Bundesländer mit. Sie beraten am Freitag, 30. März, im Bundesrat über ein vom Land Bayern beantragtes Verbot der Klärschlammausbringung. Das Thema sollte besser zunächst in einer Sachverständigenanhörung unter Einbeziehung der Recyclingwirtschaft erörtert werden, schlägt Cierzon vor, dessen Verband mehr als 600 meist mittelständische Unternehmen der Recyclingwirtschaft vertritt.

„Klärschlämme werden heute von allen in der Landwirtschaft eingesetzten Düngemitteln am schärfsten kontrolliert“, stellt der bvse-Präsident in seinem Schreiben fest. Die geringen Restrisiken, die von Klärschlamm ausgehen könnten, würden über den gesetzlich verankerten Haftungsfonds getragen.

„Wir fordern eine Gleichbehandlung aller auf dem Markt befindlichen Düngemittel“, betont er weiter. So müsste aus Vorsorgegesichtspunkten zunächst die Ausbringung von Gülle unterbunden oder zumindest reguliert werden. Des weiteren würden im Bereich der Mineraldünger Beschränkungen hinsichtlich des Nährstoff- und Schadstoffaustrags fehlen. Ferner seien die Grenzwerte aus der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung zu überprüfen und um organische Parameter zu ergänzen. Eine „notwendige“ Konsequenz wäre laut bvse auch, Abwässer bereits an der Anfallstelle hinsichtlich der Krankheitserreger zu überprüfen. So sollten die Abwässer aus Kläranlagen auf Infektionserreger untersucht werden.

Prionen, die als BSE-Erreger gelten, sind laut bvse bisher noch nicht im Abwasser nachgewiesen worden. Sie könnten aber durch ein infektiöses Rind über die Wirtschaftsdünger (Gülle) direkt auf die Ackerflächen ausgebracht werden und auf diese Weise in „viel höheren“ Konzentrationen die Lebensmittelproduktion gefährden, unterstrich Cierzon. Deshalb werde die landwirtschaftliche Düngung mit zweierlei Maß gemessen: „Die Überdüngung der Ackerflächen mit Gülle würde schneller in ein ökologisches Desaster führen als die Ausbringung von Klärschlamm“, schreibt der bvse-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
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