Kein Rentenkapitalfonds, der Familien zusätzlich belastet! / Reformbestrebungen bei der Rente dürfen die ohnehin stark belasteten Familien nicht zusätzlich benachteiligen, mahnt der Deutsche Familienverband.
(Berlin) - Arbeitsminister Heil will Selbstständige in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) aufnehmen und der CDU-Bundesausschuss für Soziale Sicherung und Arbeitswelt denkt an einen Fonds für eine Kapitalanlage innerhalb der GRV. "Es ist richtig, dass neue Wege für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Alterssicherung gesucht werden. Sie müssen aber die Menschen in den Mittelpunkt stellen, ohne die es keinen verlässlichen Generationenvertrag gibt: Eltern und ihre Kinder", sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands (DFV).
Kein Fonds zulasten von Familien!
Dass unterhaltsverpflichtete Eltern in gleicher Weise in einen Vorsorgefonds einzahlen wie kinderlos Versicherte, ist laut Heimann nicht hinnehmbar. "Für das demografische Problem, das mit einem Fonds abgefedert werden soll, sind Familien nicht verantwortlich", so der Geschäftsführer.
Die Ausblendung der Unterhaltspflicht von Eltern verstößt gegen das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Denn der Staat, der auf die Eigenverantwortung seiner Bürger setzt, darf weder bei der Besteuerung noch bei der Beitragserhebung auf Einkommensteile zugreifen, die der Versicherte aufwenden muss, um den existenznotwendigen Unterhalt für sich und seine Familie zu sichern. Für die Gesetzliche Pflegeversicherung entschied das Bundesverfassungsgericht 2001, dass der durch die Kindererziehung erbrachte "generative Beitrag" bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist, d.h. dass Eltern nicht doppelt in die Sozialversicherung (ergo mit Beitragszahlungen und der Kindererziehung) einzahlen dürfen. Nach dem Urteil sollte auch die Rentenversicherung auf die Doppelbelastung von Eltern hin geprüft werden. Eine wirkliche Prüfung fand durch die Bundesregierung aber nie statt.
"Ungeachtet der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden Familien weiterhin massiv in der GRV benachteiligt. Am deutlichsten ist das bei der fehlenden Berücksichtigung der Erziehungsleistung in den Beiträgen zur Rentenversicherung zu sehen", so Heimann. Für eine familiengerechte Rentenversicherung müsste ein Kinderfreibetrag in die Rentenversicherung eingeführt werden, der die Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags von Erwachsenen erreicht.
Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist beschränkt auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder. Dies stellt klar, dass der Kinderfreibetrag keine "Belohnung fürs Kinderhaben" ist, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung widerspiegelt.
Zusätzlich sei es dringend notwendig, die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu verändern. "Jüngere Eltern haben pro Kind nicht einmal 100 Euro im Monat aus den rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten zu erwarten. Für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, liegt der Anspruch noch niedriger - und das für mindestens 18 Jahre Zuwendung, Unterhaltspflicht und Erziehungsverantwortung", sagt Heimann. "Eltern dürfen für das Kinderkriegen in der Rente nicht noch zusätzlich abgestraft werden."
Nicht nur Selbständige in die GRV einbeziehen
Für eine breitere Finanzierung unterstützt der DFV den Ansatz, weitere Bevölkerungsgruppen und Einkunftsarten in die GRV aufzunehmen. Als Anregung könnte die im Schweizer Rentensystem verwirklichte Einbeziehung der gesamten Bevölkerung mit allen Einkünften bei gleichzeitiger Begrenzung der Rentenansprüche in einem Leistungskorridor dienen. "Nicht nur Selbstständige sollten als leistungsfähige Gruppe in die GRV aufgenommen werden. Auch über andere einkommensstarke Bevölkerungsschichten muss dringend nachgedacht werden", so Heimann.
Bei der künftigen Einbeziehung von Beamten regt der DFV eine Prüfung auch mit Blick auf den grundgesetzlichen Beamtenstatus an. Zur Einbeziehung weiterer Einkunftsarten schlägt der Verband die Einbeziehung aller Einkünfte bis zur - politisch gestaltbaren - Beitragsbemessungsgrenze vor.
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