Kein Pfand auf Getränkekartons Entscheidung vertagt / FKN kündigt Klage an / EuGH-Urteil abwarten
(Wiesbaden) - Der Getränkekarton bleibt von der Pfandpflicht befreit, selbst wenn sich eine Entscheidung des Bundesrates über die Novelle der Verpackungsverordnung noch bis Ende des Jahres hinziehen sollte. Davon ist Dr. Wilhelm Wallmann, Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN), überzeugt: "Auch wir wünschen uns, das nach dem jahrelangen Gezerre endlich Planungssicherheit hergestellt wird, aber das Urteil aus Brüssel kann man jetzt auch noch abwarten." Die von der Bundesregierung am 22. September beschlossene Bekanntmachung der Mehrwegquoten, die nach geltendem Recht eine Ausweitung der Pfandpflicht auf CO2-freie Getränke ab April 2005 zur Folge hat, macht Wallmann keine großen Sorgen: "Wir gehen davon aus, dass wir spätestens zu diesem Zeitpunkt eine neue Regelung haben. Wenn alle Stricke reißen, bleibt uns noch der Klageweg."
Eine Klage hätte nach Auffassung des Verbandes große Aussicht auf Erfolg: Die Bundesregierung als Prozessgegner, der Bundestag und auch der Bundesrat haben wiederholt erklärt, ökologisch vorteilhafte Verpackungen nicht bepfanden zu wollen. Zudem habe die Bundesregierung in ihrer Kabinettsentscheidung davon abgesehen, die sofortige Vollziehung der Pfandpflicht für Saftkartons anzuordnen; das heißt: Getränkekartons können bis zum Abschluss des Verfahrens, das einige Jahre andauern kann, weiterhin ohne Pfand verkauft werden. "Wir haben die Klageschrift bereits in der Schublade liegen und unsere Kunden gebeten, sich der Sammelklage anzuschließen".
Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN)
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