Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Kein Mobilfunk für Fahrlehrer

(Stuttgart) – Selbst für Fahrschulpädagogen auf dem Beifahrersitz gibt es keine Ausnahme vom Handyverbot. Fahrlehrern ist es folglich untersagt, mit dem Handy zu telefonieren, auch wenn sie nicht persönlich hinter dem Steuer sitzen, sondern lediglich ihre Fahrschüler begleiten. Wie der ACE Auto Club Europa am 9. März in Stuttgart mitteilte, ergibt sich das absolute Handyverbot für Fahrlehrer aus den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes. Der Fahrlehrer gilt danach immer als "Führer des Kraftfahrzeuges", wenn er im fahrenden Wagen ausbildet, prüft oder sonst wie die Eignung oder Befähigung des Fahrschülers begutachtet. Per Definition unterliegt der Fahrlehrer damit zugleich der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie verbietet dem "Fahrzeugführer" die Benutzung des Handys. Die Klarstellung der Rechtslage ist aus Sicht des ACE auch deshalb wichtig, weil bei Fahrlehrern und Fahrschülern darüber immer wieder Zweifel aufgetaucht sind.

Vom 1. April an werden Autofahrer, die das Handyverbot am Steuer missachten, mit 40 Euro und einem Punkt im Flensburger Zentralregister schärfer bestraft. Bislang kostete das Vergehen lediglich 30 Euro. Radler werden laut ACE mit 25 Euro zur Kasse gebeten, wenn sie mit Handy am Ohr erwischt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart Telefon: 0711/5303-266, Telefax: 0711/5303-288

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