Kein Misstrauen gegen junge Kolleginnen und Kollegen
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute (23. März 2011) den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) verabschiedet. Neben Regelungen, die die Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs im Strafverfahren weiter stärken, schränkt das Gesetz die Möglichkeiten, junge Kolleginnen und Kollegen als Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter einzusetzen, massiv ein. Der Deutsche Richterbund lehnt diesen Eingriff in die unabhängigen Geschäftsverteilungsentscheidungen der Präsidien der Gerichte entschieden ab.
Der Deutsche Richterbund begrüßt ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, die Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs in der Strafprozessordnung weiter auszubauen, handelt es sich bei diesen geplanten Neuregelungen teilweise ohnehin um die Festschreibung gerichtlicher und staatsanwaltlicher Praxis.
Die im Regierungsentwurf in den §§ 36, 37 JGG-E geplante Einschränkung, Richter und Beamte auf Probe nur noch im Ausnahmefall als Jugendstaatsanwälte einzusetzen und auch das Tätigwerden von Jungrichtern und Jungstaatsanwälten als Jugendrichter zu erschweren, überzeugt hingegen nicht. Die mit Jugendsachen betrauten jungen Kolleginnen und Kollegen nehmen sowohl im staatsanwaltlichen als auch im richterlichen Dienst ihre Aufgaben mit hoher fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Engagement wahr. Sie erweitern fortlaufend ihre Fachkenntnisse durch den Besuch einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen.
Gegen die Konzeption der im Regierungsentwurf angelegten Fort- bzw. Vorbildungspflicht für Jugendstaatsanwälte und -richter vor Übertragung der Geschäftsaufgabe bestehen aus Gründen der richterlichen Unabhängigkeit und der unabhängigen Geschäftsverteilungsentscheidungen der gerichtlichen Präsidien erhebliche Bedenken. Zudem könnte der erstmalige Erwerb derartiger Kenntnisse vor Übertragung der Geschäftsaufgabe immer nur in der Theorie erfolgen.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank: "Mit dem grundsätzlichen Ausschluss von der Wahrnehmung von Jugendsachen spricht die Politik ihr Misstrauen gegenüber der Kompetenz der jungen Kolleginnen und Kollegen aus, die aktuell hervorragende Arbeit leisten. Anstatt eine bewährte gerichtliche und staatsanwaltliche Praxis zu zerschlagen, sollte sich die Politik vielmehr um bessere Fortbildungsmöglichkeiten für junge Richter und Staatsanwälte bemühen."
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