Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)

Kein Mindestlohn durch die Hintertür!

(Berlin) - Die IHK Berlin lehnt die vorgeschlagene Regelung im Entwurf des Vergabegesetzes zum Mindestlohn als ordnungspolitisch falsch ab. Die Bundesregierung hat beschlossen, keinen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, sondern entsprechende Regelungen über das Arbeitnehmerentsendegesetz vorzunehmen. Der Senat versucht hier über Umwege, einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen.

Das Vorhaben des Senats, die Vergabe öffentlicher Aufträge über die Hintertür von der Zahlung eines Mindestlohnes von 7,50 Euro abhängig zu machen, ist aus Sicht der IHK Berlin ordnungspolitisch falsch.

"Es scheint völlig aus dem Blick geraten zu sein, dass das Vergaberecht in erster Linie dem fairen Wettbewerb um öffentliche Auftrage und dem sparsamen Einkauf der öffentlichen Hand mit Steuergeldern, also anvertrautem Geld dient," stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder fest. "Das Vergabegesetz ist nicht vorgesehen und auch nicht geeignet zur Durchsetzung allgemeiner politischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ziele. Die Überfrachtung des Vergaberechts mit Kriterien, die zusätzlich zu Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Unternehmen der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt werden, führt in die falsche Richtung. Sie dient insbesondere nicht einer effizienten Verwendung von Steuergeldern", so Eder weiter.

Aspekte des Umweltschutzes oder der Qualitätssicherung lassen sich auch bereits nach geltendem Recht in das Vergabeverfahren integrieren, insbesondere im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Je höher man jedoch die Anforderungen an die Vergabe eines öffentlichen Auftrages schraubt, desto schwieriger ist es vor allem für mittelständische Unternehmen, die Fülle der Vorgaben zu erfüllen. Die Folge sind weniger Wettbewerb und Transparenz.

Inwieweit der jetzige Senatsentwurf nun rechtlich tragfähig ist und insbesondere europäischen Anforderungen genügt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Klar ist jedoch, dass eine europarechtskonforme Lösung schwierig sein dürfte. Die geplanten gesetzlichen Vorgaben werden schon deshalb wirkungslos bleiben, weil die Vergabestellen der Überprüfung der Anforderungen personell und qualitativ nicht gewachsen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) Pressestelle Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 315100, Telefax: (030) 31510278

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