Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Kein Mindestbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

(Berlin) - Der Vorschlag der Arbeitsgruppe "Gesundheit" der SPD-Bundestagsfraktion, in der gesetzlichen Krankenversicherung ein so genanntes Grundlastmodell zur Einebnung von Beitragssatzunterschieden einzuführen, ist die Einführung eines Mindestbeitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung durch die Hintertür. Auch über diesen Weg würden gerade diejenigen Krankenkassen bestraft, die aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit die Kassenleistungen zu niedrigen Beitragssätzen anbieten. Das erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am 12. Oktober in Berlin.

Ein solches Instrument wäre wettbewerbsfeindlich und widerspräche jedem Wirtschaftlichkeitsgebot. Krankenkassen mit niedrigen Beitragssätzen würden geradezu zur Ausweitung ihrer Leistungs- und Verwaltungsausgaben aufgefordert, um erzielte Einsparungen oder Kostenvorteile nicht an weniger erfolgreiche bzw. teurere Kassen weiterreichen zu müssen. Die kassen- und kassenartenübergreifende Umverteilung der Beitragseinnahmen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs würde noch weiter vergrößert. Dies wäre ein gefährlicher Schritt weg vom gegliederten Krankenversicherungssystem und hin zu einer Einheitsversicherung, die letztlich allen Beteiligten erheblich teurer zu stehen käme, erklärte die BDA.

Die deutsche Wirtschaft warnt deshalb dringend davor, die ohnehin bereits mehr als prekäre Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich zu belasten, sei es über einen Mindestbeitragssatz oder ein in seiner Wirkung gleichartiges Grundlastmodell. Die dauerhafte Sicherung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung setzt im Gegenteil - neben einer Begrenzung des gesetzlich vorgegebenen Aufgabenkatalogs auf eine Basissicherung - mehr Wettbewerb auf allen Ebenen des Gesundheitswesens sowie mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume der Krankenkassen sowohl bei den Mengen als auch bei den Preisen voraus, erklärte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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