Kein Grund zum Feiern: 20 Jahre Gebührenordnung für Zahnärzte unverändert / Zahnärztekammer Schleswig-Holstein fordert zukunftsweisende Reform
(Kiel) - Am 22. Oktober ist es zwanzig Jahre her: die letzte Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Nach Meinung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein wahrlich kein Grund zum Feiern. Nach 20 Jahren Nullrunden ist es endlich an der Zeit, die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Zahnmedizin zu berücksichtigen, fordert Dr. K. Ulrich Rubehn, Kammervorstand für Gebührenrecht. Die Zahnärzteschaft hat hierfür eine wissenschaftlich fundierte und betriebswirtschaftlich begründete Alternative als Verhandlungsgrundlage mit dem Bundesgesundheitsministerium auf den Tisch gelegt, die Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ).
Diese enthält die Erfahrungen der deutschen Zahnärzte aus Wissenschaft und Praxis und hat das Ziel, eine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf der Höhe der Zeit zu ermöglichen. Bei der aktuellen Diskussion über die Novellierung der GOZ drohen die Fortschritte von 20 Jahren in der Zahnmedizin für Patientinnen und Patienten unter den Tisch zu fallen. Der Grund: Das Bundesgesundheitsministerium will die Gebührenordnung für Zahnärzte unter Kostengesichtspunkten statt unter qualitativen Aspekten ändern. Damit würde eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung langfristig verhindert und die große Chance verpasst, den zahnmedizinischen Fortschritt in einer neuen Leistungsbeschreibung angemessen zu berücksichtigen.
Betroffen davon sind nicht nur Privatversicherte, sondern auch Kassenpatienten, denn: Immer häufiger wählen Patienten Zusatzbehandlungen außerhalb der Kassenleistungen. Die Zahnärztekammer als Vertretung aller schleswig-holsteinischen Zahnärzte fordert daher eine grundlegende und zukunftsfähige Reform der GOZ.
Die Patienten in Deutschland haben einen Anspruch auf eine ebenso moderne wie nachhaltige Zahnmedizin, erläutert Rubehn weiter und die Zahnärzte auf eine angepasste Honorierung. Der Vorschlag der Zahnärzte dazu liegt mit der HOZ vor und wir hoffen, dass die Bundesregierung ihn zur Grundlage der Novellierung macht. Sie steht vor der politischen Aufgabe, gemeinsam mit der deutschen Zahnärzteschaft eine Gebührenordnung auf den Weg zu bringen, die eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin ermöglicht.
Die Novelle der GOZ sollte die Zahnärzte darin unterstützen, moderne wissenschaftliche Erkenntnisse in die zahnmedizinische Alltagspraxis zu übernehmen. Momentan sehe ich allerdings eher die Gefahr, dass der jahrzehntelange Stillstand durch die neue Verordnung weiter zementiert wird, so Rubehn abschließend.
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