Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Kein Führerschein für Pseudoautos

(Stuttgart) - Der ACE Auto Club Europa dringt auf eine baldige gesetzliche Klarstellung, ob und wann für sogenannte Klein- PKW ein Führerschein erforderlich ist. Für motorisierte Krankenfahrstühle, die in diese Kategorie fallen, genügt bisher eine Prüfbescheinigung, wie sie auch für Mofa-Fahrer gilt. Dabei handelt es sich nicht um einen Führerschein im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Das Amtsgericht Leutkirch hatte in einem Urteil vom 28.09.2000 festgestellt, dass motorisierte Krankenfahrstühle auch dann ohne Fahrerlaubnis betrieben werden dürfen, wenn sie vom äußeren Erscheinungsbild dem eines Autos entsprechen. Das gilt allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug vor dem 30.06.1999 erstmals in den Verkehr gekommen ist und von körperlich gebrechlichen oder behinderten Personen benutzt wird. Derartige Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren und nicht mehr als 300 kg (Leergewicht) wiegen. Im entschiedenen Fall wurden diese Voraussetzungen erfüllt, dennoch wurde Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben. Mit seinem Freispruch wies das Amtsgericht Leutkirch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 03.11.1999 ab, das die Frage Klein- PKW oder Krankenfahrstuhl nach dem äußeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs beurteilt hatte. Das Amtsgericht Leutkirch wollte dagegen den Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften nicht auf „Stühle mit 4 Rädern“ beschränkt sehen und hielt nichts von derartigen Äußerlichkeiten. „Das typische Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs wird sich zumindest im Bereich der Klein- PKW mehr und mehr auflösen“, heißt es am Ende der Urteilsbegründung.

Nach Ansicht des ACE sollte aber die Frage, wo der motorisierte Krankenfahrstuhl aufhört und das Auto anfängt, nicht von Richtern, sondern vom Gesetzgeber entschieden werden. Dies liege im wohlverstandenen Interesse aller Verkehrsteilnehmer, vor allem aber der Behinderten. Deren volle Integration in den motorisierten und immer komplexer werdenden Straßenverkehr lassen es sinnvoll erscheinen, grundsätzlich eine Fahrerlaubnis der Klasse B auch für Klein- PKW vorauszusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/5303-233 Telefax: 0711/5303-288

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